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Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld

27-Jähriger kassiert fast 12.000 Euro zu viel vom Jobcenter

Ein 27-Jähriger hat 12.000 Euro zu viel vom Jobcenter kassiert. Symbolfoto: Christoph Schmidt/dpa

Ein 27-Jähriger hat 12.000 Euro zu viel vom Jobcenter kassiert. Symbolfoto: Christoph Schmidt/dpa

Wegen des Vorwurfs, gewerbsmäßigen Betrug begangen zu haben, musste sich ein 27-Jähriger vor dem Amtsgericht verantworten. Der Mann soll fast 12.000 Euro zu viel vom Jobcenter kassiert haben – und das, obwohl er gar nicht mehr arbeitslos war.

Von Corina Klengel Dienstag, 07.02.2023, 08:00 Uhr

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Clausthal-Zellerfeld. Einem 27-Jährigen wurde gewerbsmäßiger Betrug zum Schaden des Jobcenters vorgeworfen. Zwischen 2017 und 2019 soll der junge Mann insgesamt fast 12.000 Euro zu Unrecht kassiert haben. Zu Unrecht deshalb, weil er im Leistungszeitraum eine Arbeit gefunden und Geld verdient hatte. Seine Erwerbstätigkeit verschwieg er dem Jobcenter und reichte weiter Leistungsanträge ein.

Sein Anwalt wandte nun ein, dass seinem aus Syrien eingewanderten Mandanten die Rechte und Pflichten eines Leistungsempfängers nicht klar gewesen seien. Die Anträge auf Leistungen durch das Jobcenter habe er auch nicht selbst ausgefüllt, da er des Deutschen dafür nicht mächtig genug gewesen sei. Der Antrag, in dem regelmäßig der Hinweis steht, dass dem Jobcenter Änderungen der Lebensverhältnisse mitgeteilt werden müssen, sei von einem Dolmetscher ausgefüllt worden. Für den Betrugsvorwurf fehle es nach Auffassung des Verteidigers damit am Vorsatz.

Informationsblatt in der Muttersprache

Die Mitarbeiterin des Jobcenters erklärte, dass allen ausländischen Leistungsempfängern Flyer mit den notwendigen Informationen in deren Muttersprachen ausgehändigt würden. Hätte der junge Syrer einen solchen Flyer in arabischer Sprache bekommen und diesen gelesen, dann wäre ein Betrugsvorwurf durchaus gerechtfertigt. Zu der Frage, ob der 27-Jährige eine solche Informationsbroschüre erhalten hat, wurden jedoch keine Angaben gemacht, was rechtens ist.

Bei einem Schaden in dieser Höhe war die Staatsanwaltschaft nicht gewillt, dem 27-Jährigen durch eine Verfahrenseinstellung entgegenzukommen. So war Richter Dr. Penkuhn gezwungen, das Verfahren auszusetzen, um nachermitteln zu lassen, ob der Angeschuldigte den Flyer tatsächlich erhielt.

27-jähriger muss das Geld zurückzahlen

Es bleibt jedoch die Tatsache, dass die 12.000 Euro zu Unrecht ausgezahlt wurden. Das bedeutet, dass der 27-Jährige das Geld auf jeden Fall zurückerstatten muss. Dies ist allerdings bis heute noch nicht geschehen. Mittlerweile lebt der junge Mann gar nicht mehr in Clausthal-Zellerfeld, sondern in Norddeutschland, wo er sich mit dem nicht gerade üppigen Verdienst bei einem Pizzadienst über Wasser hält. Keine guten Aussichten für das Jobcenter.

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