Zwangsgeld ist unzulässig
Corona-Quarantäne: Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit
In einem Fall aus dem Landkreis Goslar hat das Verwaltungsgericht Braunschweig jetzt entschieden, dass die Quarantäne-Anordnung im Jahr 2020 rechtmäßig war. Zwangsgeldandrohungen wurden jedoch als unzulässig bewertet. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.