Zwangsgeld ist unzulässig

GZ Plus IconCorona-Quarantäne: Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit

Ein PCR-Test ist zum Nachweis einer Corona-Infektion geeignet. Auch die Quarantäne-Anordnung für Personen in häuslicher Gemeinschaft während der Pandemie war rechtens, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig festgestellt.

Ein PCR-Test ist zum Nachweis einer Corona-Infektion geeignet. Auch die Quarantäne-Anordnung für Personen in häuslicher Gemeinschaft während der Pandemie war rechtens, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig festgestellt. Foto: picture alliance/dpa

In einem Fall aus dem Landkreis Goslar hat das Verwaltungsgericht Braunschweig jetzt entschieden, dass die Quarantäne-Anordnung im Jahr 2020 rechtmäßig war. Zwangsgeldandrohungen wurden jedoch als unzulässig bewertet. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Jetzt freischalten mit

Am häufigsten gewählt

3 Monate zum Vorteilspreis

4,99 €

einmalig für 3 Monate
  • danach nur 9,99 € mtl.
  • nach 3 Monaten flexibel mtl. online kündbar
Jetzt für 3 Monate sichern

12 Monate zum Vorteilspreis

6,99 €

monatlich
  • 3,- € pro Monat sparen
  • nach 12 Monaten flexibel mtl. online kündbar
Jetzt für 12 Monate sichern

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Mehr zu unseren GZ+ Angeboten finden Sie hier

Die Redaktion empfiehlt
Weitere Themen aus der Region