Zwangsgeld ist unzulässig

GZ Plus IconCorona-Quarantäne: Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit

Ein PCR-Test ist zum Nachweis einer Corona-Infektion geeignet. Auch die Quarantäne-Anordnung für Personen in häuslicher Gemeinschaft während der Pandemie war rechtens, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig festgestellt.

Ein PCR-Test ist zum Nachweis einer Corona-Infektion geeignet. Auch die Quarantäne-Anordnung für Personen in häuslicher Gemeinschaft während der Pandemie war rechtens, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig festgestellt. Foto: picture alliance/dpa

In einem Fall aus dem Landkreis Goslar hat das Verwaltungsgericht Braunschweig jetzt entschieden, dass die Quarantäne-Anordnung im Jahr 2020 rechtmäßig war. Zwangsgeldandrohungen wurden jedoch als unzulässig bewertet. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.

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