Zwangsgeld ist unzulässig
Corona-Quarantäne: Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit

Ein PCR-Test ist zum Nachweis einer Corona-Infektion geeignet. Auch die Quarantäne-Anordnung für Personen in häuslicher Gemeinschaft während der Pandemie war rechtens, hat das Verwaltungsgericht Braunschweig festgestellt. Foto: picture alliance/dpa
In einem Fall aus dem Landkreis Goslar hat das Verwaltungsgericht Braunschweig jetzt entschieden, dass die Quarantäne-Anordnung im Jahr 2020 rechtmäßig war. Zwangsgeldandrohungen wurden jedoch als unzulässig bewertet. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig.