Corona-Infektionsschutzgesetz
Impfpflicht: Arbeitsgericht Braunschweig fällt erstes Urteil

Zwei Pflegerinnen schieben Patienten mit Rollstühlen auf einem Flur in einem Krankenhaus. Foto: picture alliance/dpa | Daniel Bockwoldt
Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht trat im März diesen Jahres Kraft. Über ihren Sinn und Zweck wird weiterhin gestritten. Das Arbeitsgericht Braunschweig fällt das erste Urteil im Fall eines Pflegers, der sich nicht impfen lassen will.