CvD-Party ist abgesagt: Folgen auch für andere Schulen

Während im neuen Zentrum nicht gefeiert werden darf, wird vorn am alten Domizil schon geknabbert. Der Abriss der Goldenen Aue schreitet voran. Foto: Heine
Wenn Schüler anderer Schulen eine Party besuchen (dürfen), handelt es sich nicht um eine schulinterne Veranstaltung. Der Landkreis Goslar bleibt beim Verbot einer Fete der CvD-Abiturienten. Frühere Veranstaltungen seien dort nicht bekannt gewesen.
Für nur 0,99 € alle Artikel auf goslarsche.de lesen
und im ersten Monat 9,00 € sparen!
Jetzt sichern!
Goslar. Die „End-of-Summer-Party“ des rund 65 junge Männer und Frauen zählenden Abitur-Jahrgangs am CvD-Gymnasium bleibt verboten, Organisatorin und Jahrgangssprecherin Amy Deetz hat bereits begonnen, das Geld für schon gekaufte Tickets zurückzuzahlen. „Was sollen wir auch anderes machen?“, fragt sie und bezeichnet das Verhalten des Landkreises als Schulträger in dieser Sasche als „zumindest unglücklich“.
Die Behörde hatte die für den 27. September im Forum der neuen Goldenen Aue geplante Feier wie berichtet am Dienstag verboten.
„End-of-Summer-Party“ untersagt
Feten-Verbot durch den Landkreis stößt CvD-Abiturienten sauer auf
Sprecherin Marieke Düber begründet den Schritt im Kern damit, dass es sich um eine genehmigungspflichtige, weil außerschulische Veranstaltung gehandelt habe. Signifikant für diese Einschätzung sei, „dass die Aufforderung beziehungsweise Einladung, auch Schülerinnen und Schüler anderer Schulen zu der Feier mitzubringen, im Widerspruch dazu steht, dass es sich bei der geplanten Feier um eine schulinterne Veranstaltung handelt“. Eine andere Auffassung vertritt CvD-Direktor Martin Ehrenberg, der von einer rein schulischen Veranstaltung und mehrfach geübter Praxis spricht und deshalb auch keine Zuständigkeit des Landkreises sieht – auch wenn CvD-Schüler Freunde zur Fete mitbringen. Die Verantwortung liege bei der Schule – und deshalb habe er auch keinen Antrag auf Genehmigung gestellt.
Woher stammt die Info?
Wie kommt die Kreisverwaltung ins Spiel? „Kenntnisse über die geplante Feier und die Einladung sind über die Schulleitung des CvD-Gymnasiums an den Landkreis gelangt“, schreibt Düber. Das mag für den Fortgang stimmen, als der Landkreis Informationen zur Party einforderte. Die erste Mail sei aber vom Landkreis selbst gekommen, bestätigt Ehrenberg. „Erkenntnisbringende Hinweise“, wie die erste Information geflossen sei, konnte Düber auf GZ-Nachfrage nicht geben. Die CvD-Leitung habe die Veranstaltung aber ausdrücklich als „außerunterrichtliche Aktion“ deklariert – woran niemand zweifelt. Laut Einladung sei aber eben auch das Zulassen von Schülern anderer Schulen geplant gewesen, „was noch einmal den Charakter einer außerschulischen Veranstaltung untermauert“.
Kommentar zur untersagten CvD-Fete
Abiturjahrgang 2025: Wir müssen leider draußen feiern
Es sei das erste Mal gewesen, dass der Landkreis von einer solchen Veranstaltung in Schulen im Vorfeld Kenntnis erlangt habe. Aus dessen Sicht seien Schulen als Austragungsort solcher Partys nicht geeignet, zumal Alkoholverbot bestehe. „Daher wäre auch für ähnliche Veranstaltungen in der Vergangenheit keine Erlaubnis erteilt worden, wären sie bekannt gewesen“, erläutert Düber.
Viele Fragen offen
Zum CvD-Konzept seien lediglich die Verkaufspraxis für die Karten sowie die geplante Dauer der Veranstaltung bekannt gewesen: Unter 16-Jährige sollten bis 22 Uhr bleiben können, über 16-Jährige bis 23 Uhr. „Wer die Prüfung zur Einhaltung des Jugendschutzes vornehmen würde, wurde nicht kommuniziert“, erklärt Düber. Laut Ehrenberg waren Lehrkräfte als Aufsichten vorgesehen – wie bei früheren Veranstaltungen auch. Es habe von CvD-Seite, so Düber weiter, keine Aussagen zu Fragen wie Versicherungsschutz, Reinigung, Aufsicht und Schließdienst gegeben. Zudem seien unter anderem Wasserspiele vorgesehen.
Für die Zukunft und für alle Landkreis-Schulen heißt es deshalb jetzt: Bei internen Veranstaltungen ist keine Genehmigung notwendig. Für außerschulische Veranstaltungen muss eine Genehmigung bei der Kreisverwaltung beantragt werden. Über diese entscheidet laut Düber der Landkreis in Rücksprache mit der Schulleitung.