Besitzerfrage geklärt
Radau-Wasserfall: Die Trockenlegung ist vom Tisch

Beim Radau-Wasserfall südlich von Bad Harzburg handelt es sich um ein Kulturdenkmal. Weil die geschützt sind, darf das Bauwerk auch nicht durch menschliche Hand trockengelegt werden. Vom Tisch ist damit auch die Frage, wer für den Wasserfall verantwortlich ist. Foto: Exner
Ein möglicher Abriss des Radau-Wasserfalls bei Bad Harzburg ist vom Tisch. GZ-Recherchen haben ergeben: Bei dem Bauwerk handelt es sich nämlich um ein Kulturdenkmal – und das muss erhalten werden. Offiziell geklärt ist damit auch die Besitzerfrage.