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Unternehmer droht zweite Haftstrafe

Betrug in Osterode: Verfassungsschutz hörte mit

Ein 61-Jähriger, der im Januar vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg wegen mehrerer Verstöße gegen das Ausfuhrwirtschaftsgesetz verurteilt wurde, wurde jetzt in einem Harzer Korruptionsfall vom Landgericht Göttingen schuldig gesprochen. Das Bild zeigt den Mann mit verpixeltem Gesicht vor der Urteilsverkündung am Oberlandesgericht Hamburg. Foto: Markus Scholz/dpa

Ein 61-Jähriger, der im Januar vom Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg wegen mehrerer Verstöße gegen das Ausfuhrwirtschaftsgesetz verurteilt wurde, wurde jetzt in einem Harzer Korruptionsfall vom Landgericht Göttingen schuldig gesprochen. Das Bild zeigt den Mann mit verpixeltem Gesicht vor der Urteilsverkündung am Oberlandesgericht Hamburg. Foto: Markus Scholz/dpa

Ein 61-Jähriger aus Norderstedt wurde wegen Verstoßes gegen das Iran-Embargo verurteilt. Wegen des Betrugs an einer Firma in Osterode muss er sich abermals vor Gericht verantworten. Der Fall flog auf, weil der Verfassungsschutz Gespräche abhörte.

Von Oliver Stade Dienstag, 17.01.2023, 13:30 Uhr

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Osterode/Hamburg. Ein 61-jähriger Geschäftsmann aus Norderstedt, der in Hamburg wegen Verstoßes gegen das Iran-Embargo der EU zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, muss sich nun auch vor dem Landgericht in Braunschweig verantworten: unter anderem wegen Betrugs an einem Unternehmen in Osterode.

Der 61-jährige Deutsch-Iraner, gegen den das Hanseatische Oberlandesgericht vorige Woche ein Urteil gesprochen hat, steht in Verdacht, mit einem 36-Jährigen aus Ebergötzen ein Gleitlagerwerk in der Sösestadt über Jahre betrogen zu haben. Es geht um eine Summe von mehr als 1,3 Millionen Euro und 91 Fälle, die voraussichtlich angeklagt werden. Der Mittdreißiger war jahrelang Vertriebschef des Unternehmens. Die Anklage gegen beide Männer lautet auf gewerbsmäßiger Bestechung, Hehlerei und Untreue.

Deutlich unter Wert

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Braunschweig gemeldet, ihre Ermittlungen würden sich neben den 36-Jährigen gegen einen 55-jährigen Geschäftsmann aus Norderstedt richten und nicht gegen den 61-jährigen Unternehmer, dies beruhte jedoch auf einem Irrtum der Behörde bei den Angaben der Geburtsjahre. Der 61-Jährige und der 36-Jährige sollen das Unternehmen in Osterode zwischen November 2017 und 2021 betrogen haben, indem sie unter anderem Aufträge am Unternehmen vorbei abwickelten. Kunden des Unternehmens sollen zu dem 61-Jährigen geleitet worden sein. Während der 36-Jährige die Produkte seinem Geschäftspartner unterhalb der herkömmlichen Preise bereitstellte, verkaufte er sie nach Auffassung der Staatsanwaltschaft deutlich teurer weiter. Es soll sich um eine „korruptive Beziehung“ gehandelt haben. In wenigen Wochen sei mit einer Anklage zu rechnen, heißt es.

Die Nachrichtenagentur dpa meldete in der vergangenen Woche, dem 61-Jährigen drohe nun eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. In Hamburg war er verurteilt worden, weil er nach Überzeugung des Gerichts Laborausrüstung an iranische Stahlwerke ohne die dafür erforderliche Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle verkaufte und lieferte. Dafür habe er rund 470.000 Euro verdient. Das Geld zog das Gericht als Tatertrag ein. Die Ermittler waren den Männern auf die Schliche gekommen, weil der Verfassungsschutz Gespräche abgehört hatte. Darin soll der 61-Jährige berichtet haben, dass er rund 500.000 Euro im Garten vergraben habe.

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