Fliegerhorst-Deponie: Strafbefehl ist rechtskräftig

Die Erdmassen, die beim Umbau des Fliegerhorst-Geländes in einem Waldstück abgeladen wurden, hätten laut Staatsanwaltschaft dort nicht ohne Genehmigung so lange gelagert werden dürfen. Foto: Epping
Fliegerhorst-Investor Folkert Bruns hat die Geldstrafe in Höhe von 22.500 Euro akzeptiert. Laut Goslarer Amtsgericht ist ein Strafbefehl gegen ihn wegen ungenehmigter Erdmassen-Deponierung mittlerweile rechtskräftig.
Für nur 0,99 € alle Artikel auf goslarsche.de lesen
und im ersten Monat 9,00 € sparen!
Jetzt sichern!
Goslar. Der Strafbefehl gegen Fliegerhorst-Investor Folkert Bruns ist seit dem 21. Februar rechtskräftig. Das hat das Amtsgericht Goslar nun mitgeteilt, wo das Verfahren angesiedelt war. Damit hat Bruns die veranschlagte Geldstrafe wegen ungenehmigter Deponierung teils belasteter Erdmassen auf dem Fliegerhorst-Gelände von 22.500 Euro akzeptiert. Er selbst wollte sich gegenüber der GZ nicht dazu äußern.
Im November 2022 hatte die Braunschweiger Staatsanwaltschaft Klage gegen den Fliegerhorst-Investor eingereicht. Er sollte dafür verantwortlich gewesen seien, dass Tausende Tonnen Erdaushub, die bei der Erschließung der Ex-Kaserne anfielen und mit „Störstoffen“ versehen waren, auf einem Waldgebiet abgekippt wurden.
Die Belastung wurde zwar als weitgehend ungefährlich eingestuft, trotzdem hätte es nach Auffassung der Ermittler wegen der Menge des Abfalls sowie der Lagerzeit von über einem Jahr einer Genehmigung bedurft. Das Verfahren hat sich bis zuletzt hingezogen. Schließlich hat die Staatsanwaltschaft die Anklage zugunsten des Strafbefehls zurückgezogen.