Braunlage will ehrenamtliche Arbeit besser entlohnen

In der neuen Aufwandsentschädigungssatzung sollen auch Kinderfeuerwehrwarte und andere Funktionsträger berücksichtigt werden. Foto: GZ-Archiv
Zwölf Jahre alt ist die Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Braunlage. Vieles hat sich gesellschaftlich und struktuell verändert – auch der Aufwand im Ehrenamt. Jetzt kommt das Papier in die politischen Gremien. Es ist bereits der zweite Anlauf.
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Braunlage. Wie soll ehrenamtlich geleistete Arbeit für die Stadt Braunlage künftig angemessen entschädigt werden? Darüber machen sich Politik und Verwaltung seit Monaten Gedanken. Schon im Dezember 2023 hatte der Stadtrat eine Neufassung für die städtische Aufwandsentschädigungssatzung zum Beschluss auf dem Tisch. Die Entscheidung darüber wurde vertagt, da noch weitere Punkte berücksichtigt werden sollten. Nun steht die überarbeitete und zwei Mal ergänzte Beschlussvorlage beim Finanzausschuss heute Abend erneut auf der Tagesordnung und soll schließlich in der Ratssitzung am kommenden Dienstag endgültig beschlossen werden.
Wie ist die Lage vor Ort?
Die aktuell gültige Satzung, die auch auf der Internetseite der Stadt Braunlage einsehbar ist, stammt aus dem Jahr 2011. „In zwölf Jahren hat sich natürlich einiges geändert“, sagt Kämmerer Enrico Gessing. Daher sei man in den Gremien schnell überein gekommen, dass die Satzung punktuell überarbeitet werden müsste. Zum einen habe man geschaut, „was machen andere Kommunen“, so Gessing. Entscheidend aber sei die Frage gewesen, wie ist die Lage vor Ort, hebt der Kämmerer hervor.
Wie sehen die demografischen Veränderungen in Braunlage und den Ortsteilen aus? Wie wirken sich die gesellschaftlichen Entwicklungen aus? Und natürlich auch die Frage: Sind die im Jahr 2011 festlegten Vergütungen für Ehrenamtliche noch angemessen? Vor dem Hintergrund dieser Fragen wurde Stück für Stück ein neuer Satzungsentwurf erarbeitet. „Die Notwendigkeiten, die sich im Laufe der Jahre ergeben und angesammelt haben, sollten berücksichtigt werden“, so Gessing.
Viele Funktionsträger kommen neu auf die Liste
Beispiel Feuerwehr: Die Liste der Funktionsträger, die monatlich mit einer Aufwandsentschädigung bedacht werden sollen, fällt jetzt deutlich länger aus. Einfach, weil es inzwischen viel mehr verantwortliche Funktionsträger in den drei Feuerwehren der Stadt gibt – wie etwa die Kinderfeuerwehrwarte.
Bei den sonstigen ehrenamtlich Tätigen wurde die Auflistung ebenfalls ergänzt – um einen Behindertenbeauftragten, einen Seniorenbeauftragten und einen Archivar. Das sei auch perspektivisch angelegt, erklärt Enrico Gessing. Einen Archivar beispielsweise gibt es noch gar nicht, „aber wir wollen ja nicht alle paar Jahre die Satzung wieder ändern müssen“, fügt er hinzu.

Jemand, der sich später einmal ehrenamtlich um das Archiv kümmert, soll in der Satzung schon jetzt perspektivisch aufgenommen werden. Symbolbild:Pixabay
Kosten für den Babysitter sind drin
Ganz neu soll in der Aufwandsentschädigungssatzung der Paragraf „Kinderbetreuungskosten“ verankert werden. Darin wird geregelt, welche Kosten Mandatsträger geltend machen können, wenn sie in Ausübung ihres Ehrenamtes die Dienste eines Babysitters in Anspruch nehmen müssen.
In den beiden zuletzt vorgenommenen Ergänzungen ging es hauptsächlich um die Höhe der Entschädigungszahlungen: Sowohl das Sitzungsgeld für Ratsmitglieder und sonstige Ausschussmitglieder als auch die Zahlungen für Feuerwehr-Funktionsträger wurden in der nun vorliegenden Fassung nach oben korrigiert. Dem Personal- und Finanzausschuss liegt diese Neufassung heute Abend zur Beratung vor. Beginn der Sitzung ist um 17 Uhr im Ratssaal des Rathauses.