Ab dem 1. April: Leinenpflicht wegen der Brut- und Setzzeit

Ein Spaziergang macht Spaß – aber ab Samstag bitte nur mit Leine. Foto: Eggers
Die Brut- und Setzzeit der Wildttiere hat begonnen. Auch im Landkreis Goslar gilt darum ab dem 1. April die Leinenpflicht für Hunde. Jäger und Naturschutzverbände bitten Hundehalter um Rücksichtnahme auf die Tiere und ihre Kinder.
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Harz. Die Jägerschaft und die Umweltschutzverbände Nabu und BUND weisen darauf hin, dass für viele heimische Tiere die Brut- und Setzzeit beginnt. Für Hunde und ihre Halter bedeutet dies: Ab dem 1. April sind Spaziergänge nur noch mit Leine erlaubt.
Im Frühjahr erwacht die Natur zu neuem Leben – im wahrsten Sinne des Wortes: Die Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit vieler heimischer Wildtiere ist gekommen. Daher gilt ab dem 1. April bis zum 15. Juli in Niedersachsen die Anleinpflicht für Hunde im Wald und in der freien Landschaft. Naturfreunde und Erholungssuchende werden daher in den kommenden Wochen um erhöhte Rücksichtnahme beim Spaziergang in der freien Natur gebeten. Auch für Spaziergänger, Radfahrer und Reiter gibt es Einschränkungen in dieser Zeit. So dürfen Forstkulturen, bestellte Äcker sowie Wiesen und Weiden während der Vegetationszeit nicht betreten werden.
Eine Kinderstube für Rehkitze, Junghasen und Fasanenküken
„Ob Rehkitz, Junghasen oder Fasanenküken, die Natur gleicht im Frühjahr einer einzigen Kinderstube, Rücksichtnahme ist also dringend erforderlich“, schreibt die Jägerschaft. Von den freilaufenden Vierbeinern gehe in dieser Zeit eine besondere Gefahr aus, denn nicht nur die Jungtiere, auch die Elterntiere seien mitunter stark gefährdet. Hochträchtige Rehe seien bei Weitem nicht mehr schnell genug, um vor stöbernden Hunden fliehen zu können.
Auch BUND und Nabu bitten um Rücksicht: „Während der Brut- und Aufzuchtzeit des Nachwuchses sind Vögel und andere wild lebende Tiere besonders störempfindlich. Da kann ein freilaufender Hund großen Schaden anrichten, wenn sein Jagdtrieb erwacht und die Rufe von Herrchen oder Frauchen unbeachtet bleiben.
Ducken und tarnen
Und auch für die Hundebesitzer gilt es einiges zu beachten, denn die tierische Nachwuchspflege unterscheidet sich häufig deutlich von der des Menschen: Zum Schutz der Jungen werden diese tagsüber häufig allein gelassen. Rehkitze oder Junghasen zum Beispiel sind so in Verbindung mit der angeborenen „ducken-und-tarnen-Strategie“ für natürliche Fressfeinde fast unauffindbar. Die Muttertiere halten sich in der Nähe auf und erscheinen nur zum Säugen. Solche scheinbar verlassenen Jungtiere sollten Spaziergänger auf keinen Fall anfassen oder gar mitnehmen. Das Jungwild nimmt bei Kontakt Menschengeruch an. Das zurückkommende Muttertier wird durch diesen Fremdgeruch sofort abgeschreckt – die Jungtiere werden so tatsächlich zu Waisen. „Falsch verstandene Tierliebe bewirkt in diesen Fällen leider allzu häufig das Gegenteil“, warnt die Jägerschaft. „Auf den ausgewiesenen Wegen bleiben und unbedingt den Hund angeleint führen sind die wichtigsten Verhaltensregeln für den Spaziergang in der freien Natur zusammen.
Besonders gefährdet sind Bodenbrüter wie die Feldlerche
Rehkitze, aber auch der Nachwuchs der bodenbrütenden Vogelarten sind derzeit besonders gefährdet. Ein typischer Bodenbrüter ist zum Beispiel die Feldlerche. Ihr Bestand schrumpft in den letzten Jahrzehnten bedrohlich.
Wie im verhangenen Jahr mehren sich bei den Verbänden wieder Anfragen von Bürgern, die sich über mangelnde Kontrolle und Umsetzung der gültigen gesetzlichen Regelungen beschweren. Hier appellieren die Verbände an alle Hundebesitzer, die Festlegung der derzeitigen Hundeanleinpflicht zu beherzigen, und an alle zuständigen Kommunen, stärkere diesbezügliche Kontrollen durchzuführen, denn was nützen die besten Gesetze, wenn deren Einhaltung nicht überwacht wird.
Freien Auslauf gibt es in der Brut- und Setzzeit nur im heimischen Garten oder auf ausgewiesenen Flächen in Städten und Gemeinden, die für Parks und Grünanlagen gesonderte Regelungen schaffen können. Und noch ein Hinweis der Naturschutzverbände: „Im Nationalpark Harz gilt übrigens – wie auch in Naturschutzgebieten – eine ganzjährige Leinenpflicht. red