39-Jähriger Oberharzer wegen Totschlags angeklagt

Vor dem Braunschweiger Landgericht wurde der Hanfprozess verhandelt.
Weil er einen Mann verletzt und ihm anschließend nicht geholfen haben soll, bis dieser starb, steht jetzt ein Oberharzer (39) vor Gericht. Am 20. Oktober beginnt der Prozess vor dem Landgericht Braunschweig. Mehrere Verhandlungstage sind angesetzt.
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Clausthal-Zellerfeld/Braunschweig.Vor dem Landgericht Braunschweig beginnt im Oktober der Prozess gegen einen 39-Jährigen Oberharzer, der wegen Totschlags durch Unterlassen angeklagt wird. Der Vorfall, für den er sich verantworten muss, hatte sich im November vorigen Jahres in Clausthal-Zellerfeld ereignet.
Verhältnis mit Ehefrau
Der Angeklagte, der sich derzeit in Untersuchungshaft befindet, soll sich nach Angaben des Landgerichtes am Abend des 14. November in der Wohnung des Geschädigten und dessen Frau aufgehalten haben. Die Stimmung, so wird berichtet, sei ausgelassen gewesen, alle drei hätten gefeiert, getanzt und getrunken. Gegen 23.30 Uhr habe die Zeugin einen epileptischen Anfall bekommen, weswegen sie ins Krankenhaus eingeliefert worden sei. Der obdachlose Angeklagte sei mit dem Ehemann in der Wohnung verblieben. Zwischen beiden Männern sei es im Vorfeld schon zu Streitigkeiten gekommen, weil der Angeklagte ein Verhältnis mit der Ehefrau gehabt habe, heißt es weiter. Der Angeklagte habe deshalb in der Regel im Keller des Mehrfamilienhauses geschlafen und die Wohnung betreten, wenn der Geschädigte nicht anwesend gewesen sei. Da dies aber nicht immer funktioniert habe, sei es zu Spannungen gekommen.
Auf Kopf eingeschlagen
Zwischen dem Angeklagten und dem Geschädigten sei es sodann erneut zu Streit gekommen, in dessen Verlauf der Angeklagte wuchtig und häufig auf den Kopf des Geschädigten eingeschlagen habe. Der Angeklagte sei dem Geschädigten hierbei körperlich überlegen gewesen. Er habe dies getan, um den Geschädigten schwer zu verletzen. Dem Angeklagten sei bekannt gewesen, dass der Geschädigte aufgrund seines Herzschrittmachers Blut verdünnende Medikamente zu sich nahm und jede blutende Verletzung für ihn eine besondere Gefahr darstellen könnte, schreibt das Landgericht. In diesem Wissen habe er wiederholt auf das Gesicht des Geschädigten eingeschlagen.
Blutverschmierte Wohnung
Der habe derart viel Blut verloren, dass weite Teile der Wohnung massiv blutverschmiert gewesen seien. Dem Angeklagten sei bewusst gewesen, dass der Geschädigte dringend medizinische Hilfe benötige und andernfalls versterben werde. Er habe sich jedoch noch eine geraume Zeit in der Wohnung aufgehalten und diese dann ohne Hilfe zu holen verlassen. Der Geschädigte sei verstorben.
Der Prozessauftakt ist am Freitag, 20. Oktober, vier Folgetermine sind danach angesetzt. red
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