Bundesverfassungsgericht
Bundestag darf in der EU-Sicherheitspolitik mehr mitreden

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Laut Grundgesetz muss die Bundesregierung das Parlament in EU-Fragen „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt” unterrichten. Aber ein wichtiger Bereich blieb bisher außen vor.