Zwei Jahre Gefängnis für dreifachen Bewährungsversager

Vor dem Amtsgericht musste sich ein Mann für einen allzu üppig geratenen Ladendiebstahl verantworten. Symbolfoto: Pixabay
Ein 33 Jahre alter Mann aus Oker wird wegen räuberischen Diebstahls und Kinderporno-Besitzes zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Überführt wurde er, weil nach einer Tat in den gleichen Supermarkt ging und erkannt wurde.
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Goslar. Neun Straftaten umfasste die Anklage, für die sich ein polizeibekannter 33-Jähriger vor dem Schöffengericht in Goslar verantworten musste. Es war ein bunter Strauß von sehr unterschiedlichen Straftaten, die räuberischen Diebstahl, Besitz von kinder- und jugendpornografischen Dateien, weitere einfache Diebstähle sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis beinhaltete. Der dreifache Bewährungsversager muss nun für zwei Jahre und vier Monate ins Gefängnis.
Einen Diebstahl beging der Okeraner zusammen mit seinem 31-jährigen Freund, der dafür eine Freiheitsstrafe von vier Monaten erhielt. Auch er verfügt über zahlreiche Vorstrafen und bekam keine Bewährungschance.
Dieb geht in den gleichen Supermarkt und wird gefasst
Beide Angeklagten zeigten sich geständig und gaben an, zur Tatzeit Geld- und Drogenprobleme gehabt zu haben. Deswegen beging der 33-Jährige immer Ladendiebstähle. Mal waren es nur drei Gläser Würstchen oder ein paar Bierdosen, die er in seinen Rucksack stopfte. Ein anderes Mal aber auch stärkere Spirituosen und teure Drogerieartikel, die er möglicherweise verkauft hätte, wäre er nicht geschnappt worden. Nicht bedacht hatte er offenbar, dass jeder Supermarkt über Videoüberwachungskameras verfügt.
Als er drei Tage nach dem letzten Klau den gleichen Markt erneut für einen Diebeszug betrat, wurde er im Kassenbereich von einer aufmerksamen Angestellten aufgehalten, die ihn von Videos wiedererkannte. Der 33-Jährige setzte mitsamt seiner Beute zur Flucht an, doch die 52-jährige Verkäuferin stürzte sich beherzt auf den Dieb und klammerte sich an ihm fest. Mit der Frau am Bein kämpfte sich der Ladendieb noch bis in den Windfang, wo er schließlich aufgab, zumal weitere Angestellte und Passanten zu Hilfe eilten. Zwar habe der 33-Jährige nicht direkt auf die Verkäuferin eingewirkt, doch reiche das Fortsetzen der Flucht trotz der Umklammerung, um das Verhalten als „Gewalt“ einzustufen, so der Vorsitzende Richter Julian Pinkwart in der Urteilsbegründung. Damit wurde aus einem einfachen Ladendiebstahl ein räuberischer Diebstahl, der wesentlich höher bestraft wird.
Auf frischer Tat ertappt
Zusammen mit dem Mitangeklagten begab sich der 33-Jährige im Juli letzten Jahres auf das Gelände einer Firma in Oker, wo die Männer Kupferfallrohre von der Hauswand abbauten. Dass sie auf frischer Tat ertappt wurden, war einer Nachbarin zu verdanken, die die Polizei rief. Die detaillierten Beobachtungen dieser Zeugin machten die Bemühungen der Verteidiger zunichte, das Ganze zu einem Versuch abzumildern. Die Zeugin sah nämlich, dass Teile der Beute bereits vom Grundstück der Firma entfernt worden waren. Auch wenn sich ein Großteil der demontierten Kupferrohre beim Eintreffen der Polizei noch auf dem Firmengelände befand, wurde die Tat wegen des weggeschafften Beuteanteiles als vollendet gewertet und höher bestraft als ein Versuch. Zudem wandten die Verteidiger Hans-Jörg Mausolff und Ralf-Peter Jordan ein, dass der Kupferwert, den die Diebe beim Schrotthändler bekommen hätten, nicht sehr hoch gewesen wäre. Ein Firmenmitarbeiter indes erklärte, dass der Schaden bei mehr als 1000 Euro läge, weil es sich um ein maßangefertigtes Dachentwässerungssystem gehandelt habe. Die sichergestellten Rohre waren zudem durch die unsachgemäße Demontage nicht mehr zu gebrauchen gewesen.
Kinder- und Tierpornos auf dem Handy
Die beiden Langfinger landeten in polizeilichem Gewahrsam, wo sich die Beamten der Kripo Goslar unter anderem das Handy des 33-Jährigen vornahmen. Auf diesem fand die Polizei 540 kinder- und jugendpornografische Dateien, die nach Aussage des Vorsitzenden eine pädophile Neigung erkennen ließen. Die Darstellungen bezogen sich auf junge Mädchen in sexuell aufreizenden Posen. Zum Teil zeigten die Bilder nackte Mädchen und Pferde, was dem Gesetzeswortlaut nach als „Tierpornografie“ eingestuft wird. Eines dieser anzüglichen Bilder hatte der Angeklagte sogar weitergesandt, was einen eigenen Straftatbestand erfüllt. Auch dafür gab es eine empfindliche Einzelstrafe.
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