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Einschlägig vorbestraft

Salzgitteraner schlägt Goslarer Lokführer – vier Monate Haft

Weil es an einer positiven Sozialprognose fehlt, schickt das Goslarer Amtsgericht den „Zille“-Einbrecher für ein Jahr hinter Gitter. Symbolfoto: Pixabay

Weil es an einer positiven Sozialprognose fehlt, schickt das Goslarer Amtsgericht den „Zille“-Einbrecher für ein Jahr hinter Gitter. Symbolfoto: Pixabay

Weil er in Goslar einen Mitarbeiter der Erixx-Bahn angegriffen hat, muss ein Mann aus Salzgitter für vier Monate in Haft. Der 41-Jährige ist zudem vielfach vorbestraft und weist keine günstige Sozialprognose auf. Eine Geldstrafe ist für den Richter nicht vertretbar.

Von Corina Klengel Donnerstag, 13.04.2023, 05:58 Uhr

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Goslar. Ein 41-jähriger Mann aus Salzgitter muss für vier Monate in Haft, weil er in Goslar einen Mitarbeiter der Erixx-Bahn beleidigt und angegriffen hat. Eine Bewährungschance gab es nicht mehr, da der vielfach vorbestrafte Mann bei Tatbegehung bereits unter zweifacher Bewährung stand. Zudem sprach seine Arbeits- und Wohnungslosigkeit nicht für eine günstige Sozialprognose, wie Richter Julian Pinkwart in der Urteilsbegründung klarstellte.

Eigentlich habe er nach Wolfenbüttel fahren wollen, so der Angeklagte. Weil er aber zuvor Alkohol getrunken hatte, sei er eingeschlafen und habe den Ausstieg verpasst. Ein Mitarbeiter der Erixx-Bahn weckte den Mann kurz nach Mitternacht, als der Zug bereits auf dem Abstellgleis des Goslarer Bahnhofes stand. Er sei verschlafen gewesen und habe sich erst mal orientieren müssen, verteidigte sich der 41-Jährige. Die Zeit habe man ihm aber nicht gelassen sondern ihn bedrängt. Weil ihn der Schaffner „am Kragen packte und Richtung Ausgang zerrte“, habe er den Mann von sich weggeschubst. Als er nach Aufforderung der Staatsanwältin die Schubs-Bewegung wiederholte, tat er das allerdings mit geballten Fäusten.

Lokführer muss zum Arzt

So wundert es nicht, dass der Lokführer das Geschehen ganz anders schilderte. Sein Kollege habe den 41-Jährigen schlafend angetroffen, ihn geweckt und aufgefordert, den Zug zu verlassen. Weil der Mann dem nicht nachkam, habe der Fahrgastbetreuer ihn zur Hilfe geholt, so der Lokführer. Er habe die Aufforderung gegenüber dem 41-Jährigen wiederholt und erst einmal eine derbe Beleidigung kassiert. Infolge eines weiteren Versuches, den 41-Jährigen aus dem Zug zu bekommen, sei dieser aggressiv geworden. Er habe die Fäuste gegen seine Brust gestoßen und auch versucht ihn zu schlagen. Der Lokführer rief daraufhin die Polizei. Der Erixx-Mitarbeiter musste sich nach eigenen Angaben am Tag darauf wegen Atemproblemen und Schmerzen am Oberkörper zum Arzt begeben, der ihn für mehrere Tage krankschrieb.

Verteidigung plädiert für Teilfreispruch

Weil die Aussage des Lokführers geringfügig anders lautete, als bei der polizeilichen Vernehmung – einmal war es ein einzelner Faustschlag und einmal ein Stoß mit beiden Händen – sah die Verteidigung den Vorfall als nicht erwiesen an und plädierte auf Teilfreispruch. Auch die Staatsanwaltschaft machte Abstriche und beantragte nur eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen.

Julian Pinkwart begründete sein ganz anders lautendes Urteil damit, dass die Abweichung der Zeugenaussage von den früheren Angaben „nicht gravierend“ gewesen sei. Nach seiner Überzeugung habe sich der Lokführer schlüssig und glaubhaft eingelassen. Weil der 41-Jährige 26 zum Teil einschlägige Vorstrafen mitbrächte und ihn die früher verhängten Geldstrafen nicht beeindruckt hätten, sei eine erneute Geldstrafe hier nicht vertretbar.

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