Personal für die Schüler-Nachmittagsbetreuung in Lutter gesucht

Um der Nachmittagsbetreuung an der Lutteraner Grundschule eine breitere Basis zu verschaffen, sucht die Tätige Schulgemeinde Betreuungskräfte. Fotos: Gereke
Wie geht es mit der Nachmittagsbetreuung an der Kurt-Klay-Schule Lutter im neuen Schuljahr weiter? Diese Frage treibt den Vorstand der Tätigen Schulgemeinde um. Der Schulförderverein organisiert nämlich die Betreuung, aber es fehlt an Personal.
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Lutter. Die Lage ist vertrackt – und so beschäftigt die Vorstandsmitglieder trotz der Sommerferien ein schulisches Thema: Einerseits liegen so viele Anmeldungen wie noch nie zuvor für die Nachmittagsbetreuung vor, andererseits sucht die Tätige Schulgemeinde händeringend nach Personal für die Betreuung. Die Resonanz auf Aushänge im Dorf bislang: Null. „Wir hatten gehofft, dass sich angesichts der allgemeinen Teuerung jemand etwas dazu verdienen möchte – aber nichts“, erklärt Nicole Lorenz, Schriftführerin der Tätigen Schulgemeinde.
Vorstand und Arbeitgeber
Konsequenz? „Werden wir überhaupt alle Kinder betreuen können? Und wenn nicht: Welchen Familien sagen wir dann ab?“, schildert Lorenz die Fragen, die den Vorstand beschäftigen. Hinzu kommt: „Nicht einfacher macht es die Tatsache, dass wir nicht nur Vorstandsmitglieder, sondern natürlich auch mit anderen Eltern befreundet sind“, fügt 1. Vorsitzende Annika Mühlbrandt an. Und als Vorstandsmitglieder sind sie quasi auch Arbeitgeber und müssen darauf achten, dass rechtliche und versicherungstechnische Rahmen eingehalten werden. „Als wir 2020 in die Vorstandsarbeit einstiegen, hatten wir gar nicht vor Augen, was alles daran hängt“, erzählt Mühlbrandt.

Kämpfen darum, dass es mit der Nachmittagsbetreuung an der Kurt-Klay-Schule weitergehen kann (v.li.): Nicole Lorenz und Annika Mühlbrandt.
Fakt ist: Waren es vor einigen Jahren immer so zwischen 12 und 15 Kinder, die die Nachmittagsbetreuung in Anspruch nahmen, schnellte die Zahl auf jetzt 35 hoch. „So viele Anmeldungen liegen fürs neue Schuljahr vor. Das zeigt, dass auch der Bedarf im ländlichen Raum steigt.“ Gleichzeitig fehlt es an Betreuungspersonal. „Bislang haben wir drei Kräfte an fünf Tagen und eine Kraft an einem Tag. Wobei zwei von den Kräften, die an allen Tagen arbeiten, Kinder haben und immer mal wieder ausfallen können. Sobald jemand krank wird, stehen wir vor einem Problem bei 35 angemeldeten Kindern“, so Lorenz. Zumal Erst- und Zweitklässler auch viel mehr Hilfestellung bei Hausaufgaben benötigten, als ältere Schüler. „Es wäre toll, wenn wir noch eine oder zwei weitere Kräfte hätten, die uns auch nur tageweise unterstützen.“ Die Kontaktaufnahme zur Tätigen Schulgemeinde ist per Mail unter tsg.lutter@gmail.com möglich.
Alte Wohnung zu klein
Die Kurt-Klay-Schule ist eine verlässliche Grundschule – eine schulische Betreuung bis 13Uhr ist garantiert. Für alle, die mehr brauchen, ist das Betreuungsangebot der Tätigen Schulgemeinde da – von 13 bis 16 Uhr. Aufgrund der gestiegenen Kinderzahl findet es nicht mehr in der ehemaligen Hausmeisterwohnung, sondern in Betreuungsräumen im Schul-Untergeschoss statt. „Wir bieten die Betreuung von Montag bis Freitag an. Hatten auch schon überlegt, den Freitag zu streichen, um weniger Personal zu benötigen, uns aber dagegen entschieden“, berichtet Mühlbrandt.
Rückzug-Ankündigung
Die Betreuung kostet monatlich pro Kind 100 Euro, für ein zweites Kind 85 Euro. „Das Geld wird komplett dazu benötigt, die Personalkosten zu decken. Das Mittagessen für die Kinder zahlt die Stadt Langelsheim“, fügt Lorenz an.
Aber auch, wenn sich genug Personal findet, um die Kinder nach dem Unterricht zu betreuen, heißt es nicht, dass das Betreuungsangebot auf Dauer gesichert ist. Mühlbrandt und Lorenz haben angekündigt, auf der nächsten Jahreshauptversammlung im Frühjahr ihre Vorstandsämter abzugeben. Es werden also Eltern gesucht, die an der Spitze der Tätigen Schulgemeinde mitwirken wollen und das Projekt weiterführen. Attraktiver würde es die ehrenamtliche Arbeit dabei vielleicht machen, wenn der Vorstand nicht mehr noch als Arbeitgeber auftreten müsste, sondern beispielsweise die Stadt die Betreuungskräfte beschäftigt, finden sie.
Perspektivisch könnte sich erst ab 2026 etwas ändern. Ab dann gibt es einen Rechtsanspruch auf Nachmittagsbetreuung. „Der gilt aber zunächst nur für die Erstklässler, die dann eingeschult werden“, sagt Mühlbrandt. Mithin greift der Rechtsanspruch für alle vier Grundschulklassen 2029.
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