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Urteil

Liebenburger schlägt seiner schwangeren Freundin in den Bauch

Das Amtsgericht Goslar sieht die Tatvorwürfe gegen den Liebenburger als erwiesen an und verurteilt ihn zu einer 18-monatigen Haftstrafe. Foto: Pixabay

Das Amtsgericht Goslar sieht die Tatvorwürfe gegen den Liebenburger als erwiesen an und verurteilt ihn zu einer 18-monatigen Haftstrafe. Foto: Pixabay

„Ich bin ein Arschloch und ein Junkie, aber kein Frauenschläger“ – so begann der 23-jährige Mann aus Liebenburg seine Verteidigung. Obwohl kernig vorgetragen, schenkte das Gericht seinen Worten keinen Glauben und verurteilte den Angeklagten.

Von Corina Klengel Montag, 15.05.2023, 05:58 Uhr

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Liebenburg. Wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilte das Amtsgericht Goslar einen 23-jährigen Liebenburger zu einer Haftstrafe von acht Monaten. Diese wurde „mit Bedenken“ zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich hat er 60 Arbeitsstunden abzuleisten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seiner schwangeren Freundin in den Bach geschlagen hatte.

Im August vergangenen Jahres geriet der 23-Jährige mit seiner gleichaltrigen Freundin auf einem Supermarktparkplatz in Liebenburg in Streit. Zunächst habe es lautstarke Beschimpfungen vonseiten des Angeklagten gegeben, dann habe er der Schwangeren „mit Wucht“ in den Bauch geschlagen, so einer der Zeugen. Der 23-Jährige hätte sich sodann entfernt, während Passanten die Schwangere bis zum Eintreffen von Polizei und Rettungskräften betreuten.

Geschlagene ist mittlerweile seine Verlobte

Der seit Langem drogensüchtige 23-Jährige soll seine Freundin bei zwei weiteren Gelegenheiten in der gemeinsamen Wohnung verletzt und beleidigt haben. Einmal flüchtete die junge Frau sogar mit ihrer Katze auf dem Arm zu einem Nachbarn. Seinerzeit stellte die 23-Jährige noch entsprechende Strafanträge. Doch in der Verhandlung rückte sie von allen Vorwürfen ab. Sie bestritt, dass ihr Freund, mittlerweile sogar ihr Verlobter, je handgreiflich geworden sei.

Richter Martin Siepermann baute ihr noch eine goldene Brücke, indem er sie wegen des frischen Verlöbnisses auf ihr Aussageverweigerungsrecht hinwies. Doch die junge Mutter war so erpicht darauf, den Vater ihres Kindes zu entlasten, dass sie sich nicht bremsen ließ. Die zwei Vorfälle in der Wohnung der beiden, einmal soll der 23-Jährige sie ins Gesicht geschlagen und ihr weiterhin die Finger überdehnt haben, stellte man mangels Beweisfähigkeit ein. Doch für den Bauchboxer auf dem Parkplatz gab es Zeugen, die das Geschehen klar und glaubhaft beschrieben.

„Ein Schlag in den Bauch hat nie stattgefunden“

Dessen ungeachtet behauptete die junge Frau hartnäckig: „Ein Schlag in den Bauch hat nie stattgefunden.“ Dass sie zusammenklappte und man sie hinterher bewusstlos in die Klinik hatte bringen müssen, bestätigte die 23-Jährige zwar, erklärte dies jedoch mit Frühwehen. Der Angeklagte wandte ein, dass der Zeuge zu weit weg gewesen sei, um sehen zu können, was passierte. Er habe nur mit den Händen herumgestikuliert, aber nicht geschlagen. Dies glaubte man beiden nicht. Neben der glaubhaften Aussage des Zeugen auch deswegen nicht, weil der 23-Jährige einschlägig vorbestraft war. Nachdem Siepermann das 13 Einträge umfassende Vorstrafenregister verlesen hatte, entfuhr dem 23-Jährigen ein ernüchtertes: „Au Scheiße!“

„Sie sind ein kranker Mann“, erklärte Siepermann. Der Richter hielt ihm eine drogenbedingte Enthemmung zugute und bestimmte, dass ihm ein Bewährungshelfer zu einem Therapieplatz verhelfen solle. Allerdings erklärte er dem 23-Jährigen auch, dass er seine Verlobte „reingeritten hätte“, denn die habe nun ein Verfahren wegen Falschaussage zu erwarten.

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