Mord ohne Leiche
Karsten M.: Verurteilter beteuert weiter Unschuld

Drei Jahre Haft: Das Goslarer Schöffengericht Goslar verurteilt einen 31-Jährigen aus Oker zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten – weitere Strafbefehle strecken die Strafe auf drei Jahre. Symbolfoto: Ebener/dpa
Die vom Landgericht Braunschweig verhängte lebenslange Haftstrafe im Mordfall ohne Leiche gegen einen ehemaligen Bundespolizisten ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision verworfen. Warum, lesen Sie im Interview mit dem Strafrechtler Professor Dr. Ralf Neuhaus.