Goslarer (22) zu Haftstrafe für Einbruch bei Ex-Freundin verurteilt

So, wie auf diesem Symbolbild, knacken Einbrecher im Handumdrehen ein Fenster auf. Foto: Pixabay
Das Schöffengericht hat einen 22-Jährigen aus einem Goslarer Ortsteil wegen Einbruchs, Diebstahls und Drogenbesitzes zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Und schon das nächste Verfahren steht dem Mann bevor.
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Goslar. Das Schöffengericht verurteilte einen 22-Jährigen aus einem Goslarer Ortsteil wegen Wohnungseinbruchdiebstahls und Drogenbesitzes zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten ohne Bewährung. Und dabei wird es wohl nicht bleiben, denn im Dezember wartet ein weiteres Verfahren auf den weidlich vorbestraften jungen Mann mit Hang zu Drogen. Der Vorsitzende Julian Pinkwart erklärte, dass just am Vortag noch eine neue Klage gegen ihn eingegangen sei, bei der es um einen versuchten Einbruch in ein Hotel in Hahnenklee gehe.
Ende November letzten Jahres war der 22-Jährige aus Eifersucht und Frust, von seiner Freundin abserviert worden zu sein, in deren Wohnung eingebrochen und hatte eine Handtasche gestohlen, die er ihr zuvor geschenkt hatte. Bei der Tat war der 22-Jährige durch Medikamente und Alkohol enthemmt gewesen. Deswegen gab er auch an, sich nicht an die Tat erinnern zu können.
Festnahme in einem Supermarkt
Die junge Frau hingegen erinnerte sich gut. Es habe Streit gegeben, dem sie entflohen sei, indem sie sich auf dem Goslarer Weihnachtsmarkt mit ihren Eltern und Freunden getroffen habe. Schließlich sei der 22-Jährige dort aufgetaucht und habe sie mit Vorwürfen überschüttet und geschubst. Die 19-Jährige bekam eine Panikattacke. Eltern und Freunde griffen ein, doch der durch Pregabalin-Einnahme (Mittel zur Behandlung von nervlich bedingten Schmerzen, Epilepsie und Angststörung) aggressive Angeklagte ließ sich nicht beruhigen. Nachdem die junge Frau ihm klargemacht hatte, dass sie ihn nicht mehr in ihrer Wohnung dulde, ließ sich die Mutter des Mädchens von dem Angeklagten den Wohnungsschlüssel geben. Die Nacht verbrachte die19-Jährige nach eigenen Worten aus Angst vor dem Angeklagten bei einem Freund. Als sie am nächsten Tag in ihre Erdgeschosswohnung in Goslar zurückkehrte, fand sie diese verwüstet vor. Ein Fenster zum Hinterhof war aufgehebelt worden. Es fehlte allerdings lediglich die Calvin-Klein-Handtasche mit Inhalt.
Nachdem die Polizei gerufen wurde, nahm die junge Frau per Messenger Kontakt mit dem Angeklagten auf. In diesem Nachrichtenaustausch gab der 22-Jährige zu, bei ihr eingestiegen zu sein. Das sei nötig gewesen, weil man ihm ja den Schlüssel weggenommen habe, schrieb der Angeklagte, der offenbar gar nicht realisierte, dass er einen Einbruch begangen hatte. Er verlangte auch noch: „Nimm die Ohrringe ab, die hol ich mir auch noch!“ Völlig arglos gab er an, dass er sich im Supermarkt befände. Dort nahm ihn die Polizei kurz darauf fest. Er hatte das Portemonnaie der 19-Jährigen noch bei sich. Die gestohlene Handtasche hatte er nach eigenen Angaben verkauft.
Das Opfer verdient Schutz
Zwei Monate später erwischte ihn die Polizei mit einer „Bubble“ (circa 60 Milligramm, eine Konsumeinheit) Heroin. Bei einer Hausdurchsuchung fand die Polizei zudem kleine Mengen Marihuana. Danach folgte eine Entgiftung in Liebenburg. „Das war kein klassischer Einbruch“, machte Verteidiger Claus Mielke geltend. Das Ganze sei eher als emotionale Spontantat zu werten und allenfalls ein minderschwerer Fall, so der Verteidiger, der wegen der eingeworfenen Drogen überdies Zweifel an der Schuldfähigkeit seines Mandanten hatte.
Für einen Schuld ausschließenden Drogenrausch sei die Tatbegehung zu koordiniert gewesen, hieß es dagegen in der Urteilsbegründung. Die Zeugen gaben zwar an, dass der 22-Jährige betrunken und aggressiv, aber noch immer ansprechbar gewesen sei. Deshalb gab es nur einen kleinen Nachlass wegen verminderter Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit. Der Einbruch sei tatsächlich kein klassischer, stimmte der Vorsitzende zu, dennoch mache es keinen Unterschied, ob ein Ex-Freund oder ein maskierter Fremder einbreche. Das Opfer verdiene Schutz.
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