Appell: "Grüne Partei 42" will Klärung durch ein Gericht

Alle(s) noch mal auf Los bei der Oberbürgermeisterwahl? Der Rat entscheidet am Dienstag über die vier Einsprüche. Archivfoto: Heine
Mit einem Appell zur Geschlossenheit im Rat hat sich die Gruppe „Grüne Partei 42“ an die anderen Fraktionen gewandt. Vorsitzende Sabine Seifarth wirbt für eine gezielt herbeigeführte gerichtliche Klärung, ob die Wahl des Goslarer Stadtoberhaupts gültig ist – oder eben nicht.
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Folgendes Vorgehen schlägt sie vor: Der Rat soll die vier Einsprüche gegen die Wahl zulassen. Anschließend soll die Stadt vor das Verwaltungsgericht ziehen, damit die „unabhängige Justiz“ den Fall prüfen und entscheiden kann. Vier Punkte führt Seifarth ins Feld: Erstens hätten die drei Experten vor Wochenfrist zwar ihre Sicht der Dinge erläutert. Sie hätten aber auch auf massive Versäumnisse hingewiesen. Reichten diese tatsächlich nicht, wie die drei behaupteten, dass den Einsprüchen stattgegeben werde? Eine Prüfung liege nicht zuletzt im Interesse der „gewählten Oberbürgermeisterin“.
Urte Schwerdtner wird zweitens ebenso wie ihre Genossen für den vorzeitigen Mandatsverzicht kritisiert. „Uns besorgt sehr die Demokratie-Auffassung der Goslarer SPD“, erklärt Seifarth. Durch das Nachrücken von Manfred Dieber hat die SPD am Dienstag eine Stimme mehr, weil Schwerdtner als Betroffene nicht stimmberechtigt ist. Und war nicht der Aufschrei der SPD groß, als SPD-Kandidat Giovanni Graziano nach der Wahl die Fraktion gewechselt habe? SPD-Chefin Annett Eine hat eine solche Reaktion in der Fraktion nicht wahrgenommen. In der Partei hätten den Schritt einige nicht verstanden, weil Graziano immer „auf sozialdemokratische Seele gemacht“ habe. Und aus dem Ruhestand poltert das Okeraner Fraktionsehrenmitglied Gerd Politz: „Dem weine ich keine einzige Träne nach.“
Drittens komme es aus Sicht der Gruppe ohnehin zum Verfahren. Aus dem Quartett derer, die Einspruch eingelegt haben, habe eine Person der Gruppe gegenüber bereits angekündigt, „ohne Rücksicht auf die Ratsentscheidung“ vors Verwaltungsgericht zu ziehen. Es ist aber auch eine Kostenfrage: Wer vor Gericht zieht und verliert, zahlt am Ende das Verfahren – insofern ist es für Kläger auch eine Risiko-Abwägung. Für Uwe Zinkler, auf GZ-Nachfrage als oben genannte Person identifiziert, spielt dieser Aspekt eine Rolle. Er habe zwar eine Rechtschutzversicherung, müsse aber zunächst klären, ob sie die Kosten übernähme. Er trage sich zwar mit dem Gedanken, habe aber auch nicht angekündigt, auf jeden Fall vor Gericht zu ziehen.
Harald Meyer, Vizepräsident des Braunschweiger Verwaltungsgerichts, gibt eine Orientierungshilfe für Prozesskosten. Jeweils 5000 Euro habe das Gericht als Streitwert bei drei ähnlichen Fällen von Kommunalwahlanfechtungen festgelegt. Bedeutet: Ein Kläger zahlt zuerst 483 Euro – und nochmal die doppelte Summe, wenn er verliert.
Zurück zur Gruppe: Viertens mahnt Seifarth eine Selbstbescheidung an. Ausgerechnet das Gremium solle entscheiden, das im Vorfeld der Wahl Fehler nicht entdeckt habe und auch bei anderen Fragen rechtsunsicher gewesen sei? „Wir sollten eine finale Entscheidung den Gerichten überlassen, denn die kennen sich damit aus“, ist Seifarth überzeugt. Wenn sich vor Gericht als richtig erweise, was die Verwaltung vorgelegt habe, „kann hinter das unsägliche Thema ein dicker Haken gemacht werden“.