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GZ Plus IconWas ist bei Terrorabwehr erlaubt? Verfassungsgericht prüft

Für die Verhandlung in Karlsruhe stehen unter anderem Fragen zur Datenerhebung und -verarbeitung sowie zur Löschungspraxis des BKA auf der Agenda.

Für die Verhandlung in Karlsruhe stehen unter anderem Fragen zur Datenerhebung und -verarbeitung sowie zur Löschungspraxis des BKA auf der Agenda.

Es geht um Terrorismusabwehr, Datensammlungen und heimliche Überwachung. Ob hierbei Grundrechte verletzt werden, prüft nun das Bundesverfassungsgericht. Nicht zum ersten Mal.

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