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Urteil steht bevor

Tod von Anastasia (15): Plädoyers sind gehalten

Rechtsanwalt Steffen Hörning, Vertreter der Nebenklage, gibt vor dem Landgericht Braunschweig ein Interview. Foto: picture alliance/dpa | Swen Pförtner

Rechtsanwalt Steffen Hörning, Vertreter der Nebenklage, gibt vor dem Landgericht Braunschweig ein Interview. Foto: picture alliance/dpa | Swen Pförtner

Die Schlussplädoyers im Mordprozess sind gehalten. Bald folgt das Urteil. Angeklagt ist ein 14-jähriger Mitschüler der getöteten Anastasia aus Salzgitter-Fredenberg. Sollte er verurteilt werden, droht ihm eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren.

Freitag, 17.02.2023, 09:00 Uhr

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Salzgitter/Braunschweig. Im Mordprozess um den Tod der 15 Jahre alten Anastasia aus Salzgitter sind am Mittwoch die Schlussplädoyers gehalten worden. Das bestätigte der Anwalt der Familie auf Anfrage. Für einen der beiden Termine in der kommenden Woche ist somit das Urteil der Jugendstrafkammer des Braunschweiger Landgerichts zu erwarten. Einzelheiten aus dem Prozess dürfen nicht kommuniziert werden.

Unter dringendem Tatverdacht angeklagt ist ein 14 Jahre alter Mitschüler der Toten. Gemeinsam mit einem 13-jährigen Freund soll er das Mädchen im Sommer 2022 erstickt haben.

Die beiden Jungen sollen die 15-Jährige am 19. Juni auf ein verwildertes Grundstück am Hans-Böckler-Ring im Stadtteil Lebenstedt gelockt und sie dort ermordet haben, erklärte die Staatsanwaltschaft nach der Anklageerhebung im November. Der jüngere der beiden soll sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft aus dem Vorjahr von hinten an das Mädchen herangeschlichen und sie bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt haben. Aufgrund seines Alters kann er nicht zur Verantwortung gezogen werden. In Deutschland gilt: Strafmündig ist erst, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Motiv ist unklar

Nach Anastasias Tod hätten die Jungen ihren Leichnam in einem Gebüsch versteckt. Dort wurde er zwei Tage später gefunden. Bereits Wochen zuvor hätten die beiden den Tod des Mädchens geplant. „Warum, konnte nicht aufgeklärt werden“, hieß es seinerzeit von den Strafverfolgern. „Das Opfer war dem 14-Jährigen liebevoll zugeneigt und sah in ihm einen vertrauenswürdigen Freund, der sie mochte.“

Welche Rolle der 14-Jährige bei Anastasias Tod spielte und was dazu führte, beleuchtet das Gericht seit dem 21. Dezember – jedoch hinter verschlossenen Türen. 13 Verhandlungstage waren angesetzt. Wie viele Zeugen aussagten, ob Sachverständige gehört wurden: All das ist unbekannt. Und das müsse kraft Gesetzes auch so sein, sagt Landgerichtssprecherin Lisa Rust, die auch zu Plädoyers und Urteilstermin schweigt. Details aus dem Prozess dürfe man nicht weitergeben, um die Rechte des angeklagten Jugendlichen zu wahren. Mehr als den Urteilsspruch und das Strafmaß wird die Öffentlichkeit deshalb wohl auch in der kommenden Woche nicht erfahren.

Opferanwalt Steffen Hörning, der den Vater der Getöteten vertritt, übte deutlich Kritik an der Berichterstattung einiger Medien, speziell am Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Es hatte bereits vor Beginn der Hauptverhandlung sämtliche Einzelheiten zum Hergang aus den Ermittlungen publik gemacht. Auch die „Bild“ habe über nichtöffentliche Inhalte der Verhandlung berichtet. Das, so Hörning, laufe dem Sinn einer nichtöffentlichen Jugendstrafsache völlig zuwider.

Das Loch, das der grausame Tod der 15 Jahre alten Anastasia aus Salzgitter ins Herz ihr nah stehender Menschen gerissen hat, ist groß. Anwalt Steffen Hörning machte deutlich: „Der Familie geht es extrem schlecht.“ Nahezu alle Angehörigen benötigen Medikamente. Am Prozess konnten sie ihm zufolge nur an einzelnen Tagen teilnehmen.

Es droht Jugendstrafe

Unmittelbar vor Prozessbeginn im Dezember hatte der Opferanwalt deutlich gemacht: „Ich gehe davon aus, dass wir am Ende der Beweisaufnahme die Schuld des Angeklagten feststellen werden und er wegen der schrecklichen Tat verurteilt wird.“ Verteidiger Thilo Schäck kündigte seinerzeit an, einen Freispruch fordern zu wollen. „Ich gehe davon aus, dass mein Mandant das Mädchen nicht getötet hat.“

Ob sich an diesen Einschätzungen etwas geändert hat, muss bis zur kommenden Woche offen bleiben. Im Fall einer Verurteilung droht dem 14-Jährigen eine Jugendstrafe von bis zu zehn Jahren.

Von Erik Westermann/Funke Medien Gruppe

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