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Oberbürgermeisterwahl

Nach Gerichtsurteil: CDU Goslar verzichtet auf Berufung

Recht gesprochen: Karikaturist Ernst Schröder sah nach dem Gerichtsurteil zur Oberbürgermeisterwahl Ende Juni eine jubelnde Verwaltungsspitze.

Recht gesprochen: Karikaturist Ernst Schröder sah nach dem Gerichtsurteil zur Oberbürgermeisterwahl Ende Juni eine jubelnde Verwaltungsspitze.

Die Christdemokraten in Stadt und Landkreis legen im Prüfverfahren zur Oberbürgermeisterwahl keine Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ein. Die Erste Kammer hatte die Klagen wie berichtet am 27. Juni zurückgewiesen.

Von Frank Heine Samstag, 03.09.2022, 08:00 Uhr

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 Goslar. Die beiden CDU-Chefs Ralph Bogisch (Kreis) und Mario Hoffmeister (Stadt) betonen nochmals, dass es ihnen im Verfahren nicht um die Wahl von Urte Schwerdtner (SPD) als Person gegangen sei, sondern um die Dauer der Amtszeit. Statt für fünf Jahre, wie zum Zeitpunkt der Wahl von allen angenommen, ist die Oberbürgermeisterin für neun Jahre und zehn Monate bis Ende Oktober 2031 gewählt.

Ralph Bogisch

Ralph Bogisch

Erst nach der Stichwahl wurde in Goslar und anderen Städten – so in Hildesheim – offenkundig, dass nach Kommunalverfassung und Wahlgesetz in Niedersachsen die Möglichkeit bestehe, dass die Amtsperiode gewählter Hauptverwaltungsbeamten über fünf Jahre hinaus bis zu knapp zehn Jahren dauern könnte. „Ob das eine oder das andere zutrifft, wurde und wird unterschiedlich gesehen“, schreiben Hoffmeister und Bogisch.

"Von diesem Recht haben wir Gebrauch gemacht"

„Es ist aus unserer Sicht verständlich und legitim, dass derjenige, der von einem unerwarteten Ergebnis überrascht wird, hinterfragt“, sagt Bogisch. Um die rechtlich zweifelhafte Frage zu klären, eröffne der Staat den Rechtsweg. „Von diesem Recht haben wir Gebrauch gemacht – nicht mehr und nicht weniger“, hält er fest.

Mario Hoffmeister

Mario Hoffmeister

„Dass die gesetzlichen Regelungen zur Frage nach der Art der Wahl und der hieraus folgenden Amtszeiten berechtigte Zweifel hervorrufen, zeigt die Dauer des Verfahrens, vor allem aber die über 37Seiten ausgeführte lange Urteilsbegründung“, meint Hoffmeister. Für die CDU sei die Entscheidung des Gerichts nachvollziehbar und die Frage der Amtszeit beantwortet.

Initiative für den Landtag angekündigt

„Wir akzeptieren die Entscheidung“, signalisiert Bogisch. „Bei künftigen Wahlen wünschen wir uns eine akribische Vorbereitung und ein transparentes Verfahren“, ergänzt Hoffmeister. Sie kündigen einen Vorstoß in Hannover an, um das Wahl- und Kommunalverfassungsgesetz hinsichtlich einer Korrektur zu überprüfen und gegebenenfalls zu ändern. So war auch das Gericht erstaunt, dass es keine Pflicht für Wahlleitungen gebe, über die Dauer der Amtszeit zu informieren.

Der dritte Kläger Uwe Zinkler hat noch nicht über eine Berufung entschieden. Zeit bleibt wie berichtet bis zum 19. September. 

 

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