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Aus dem Amtsgericht

Mann bestiehlt in Torfhaus Schüler auf Klassenfahrt

Vor dem Amtsgericht Clausthal wird ein 26-Jähriger wegen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.  Foto: Knoke

Vor dem Amtsgericht Clausthal wird ein 26-Jähriger wegen Diebstahls zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Foto: Knoke

Das Amtsgericht Clausthal verurteilte einen 26-Jährigen zu acht Monaten auf Bewährung. Er hatte in der Jugendherberge Clausthal dänische Schüler bestohlen. Das Pikante daran: Der Mann führte im Rucksack ein verbotenes Einhandmesser mit sich.

Von Corina Klengel Mittwoch, 14.12.2022, 20:00 Uhr

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Torfhaus. Ein 26-jähriger Mann aus dem thüringischen Leinefelde musste sich wegen bewaffneten Diebstahls, begangen in der Jugendherberge in Torfhaus, vor dem Amtsgericht Clausthal Zellerfeld verantworten. Richter Dr. Christopher Penkuhn verurteilte ihn zu einer Bewährungsstrafe von acht Monaten. Zudem muss der 26-Jährige 40 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

Demnächst wird wohl noch eine weitere Freiheitsstrafe wegen eines besonders schweren Falls von Diebstahl dazukommen. Das Amtsgericht Duderstadt stellte einen Haftbefehl aus, weswegen der 26-Jährige auch aus der JVA Rosdorf vorgeführt wurde. Angesichts seiner zum Teil einschlägigen Vorstrafen ist fraglich, ob die dann zu bildende Gesamtstrafe noch bewährungsfähig sein wird.

Die Zimmertüren standen weit offen

Der geständige 26-Jährige erzählte, er sei mit dem Fahrrad im Harz unterwegs gewesen. In der Jugendherberge in Torfhaus habe er sich einen Toilettenbesuch erbeten. Der Weg dorthin führte an mehreren Zimmern vorbei, in denen er Geld herumliegen gesehen habe. Letztlich hatte der Mann mindestens zwei der Zimmer betreten. Dabei hatte er rund 150 Euro, eine Kamera und einen Kopfhörer erbeutet. Als der 26-Jährige von zwei Kindern überrascht wurde, floh er.

„Die Türen standen komplett offen“, beteuerte der 26-Jährige. Das glaubte man ihm, denn sonst hätte die Anklage „Einbruchdiebstahl“ gelautet. Dennoch ging das Unrecht über einen einfachen Diebstahl hinaus, denn als die Polizei den 26-Jährigen schnappte, befand sich neben dem Diebesgut noch Werkzeug und ein verbotenes Einhandmesser in dessen Rucksack. Dass der 26-Jährige erklärte, dass er das Messer nicht für den Diebstahl habe benutzen wollen, spielte keine Rolle.

Stichwaffe und Werkzeug waren im Rucksack

Für die Tatbestandserfüllung reiche das Bewusstsein darüber aus, dass sich die Stichwaffe und das Werkzeug in seinem Rucksack befanden, so der Vorsitzende. Dr.Penkuhn lobte den Angeklagten für sein umfassendes Geständnis, was das Verfahren vereinfacht habe. Das ersparte nämlich den dänischen Schülern, die ihn seinerzeit erwischten, eine erneute Reise in den Harz und in den Zeugenstand des Clausthal Zellerfelder Amtsgerichtes.

Eigentlich wäre der Fall schnell abgehandelt gewesen, wäre da nicht der redefreudige Verteidiger des 26-jährigen Angeklagten gewesen, der Gericht und Staatsanwaltschaft abwechselnd verblüffte oder zum Schmunzeln brachte. Der Rechtsanwalt aus Thüringen verglich seinen Mandanten, einen „guten Jungen“, mit Homo Faber. Er zitierte Max Frisch und Thomas Mann, aber zu keinem Zeitpunkt das Strafgesetzbuch. Sein Plädoyer geriet episch und endete ohne Antrag.

„Einspruch“ führt zu Irritation im Gerichssaal

Als Dr. Penkuhn seine Urteilsbegründung vortrug, sprang der Verteidiger plötzlich auf und rief vernehmlich „Einspruch“, was zu einiger Irritation führte. Im Anschluss an die Urteilsbegründung erklärte der Verteidiger ungeachtet seines Temperamentsausbruches wenige Minuten zuvor den Rechtsmittelverzicht und dankte dem Vorsitzenden mit überschwänglichem Handschlag für dessen gute Arbeit.

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