Kostenloser Goslar-Shuttle zwischen Osterfeld und Innenstadt

Die Goslarer Kaiserpfalz im Blickpunkt. Foto: dpa
Die Kosten für das Parkticket zum Shoppen oder die Parkplatzsuche auf dem Weg zum Restaurantbesuch: Abhilfe schafft der kostenfreie Goslar-Shuttle. Von Montag bis Freitag verkehrt ein Kleinbus zwischen Osterfeld und Schuhhof sowie der Kaiserpfalz.
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Seit Montag fährt er nun – der Goslar-Shuttle. Bewohner der Stadt und Gäste können ab ihr Fahrzeug am Osterfeld parken und kostenfrei mit dem Kleinbus zum Schuhhof und der Kaiserpfalz fahren – und zurück. Laut Pressemitteilung der Stadt Goslar steht das befristete Shuttle-Angebot voraussichtlich Ende April 2023 zur Verfügung. Zwischen den neu eingerichteten Haltestellen Osterfeld, Schuhhof und der Haltestelle Hoher Weg/Kaiserpfalz verkehrt der Achtsitzer montags bis samstags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr. Dabei fährt der Kleinbus nicht nach festem Fahrplan, sondern fährt die Haltestellen als Park-and-Ride-Verkehr ca. im 12- bis 15 Minuten-Takt ständig an. Aufgrund des am Schuhhof stattfindenden Kunsthandwerkermarktes fährt der Bus am Samstag 6. August ersatzweise über den Jakobikirchhof.
Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner befürwortet das Shuttle-Angebot: „Mit Hilfe dieser Maßnahme leisten wir einen Beitrag dazu, CO2 durch unnötige Parkplatzsuche einzusparen, den Verkehr in der Innenstadt zu entlasten und gleichzeitig den Gästen stressfreies Shoppen und kostenfreies Parken zu ermöglichen.“
Die Stadt Goslar hat für das Goslar-Shuttle sowie für acht weitere Maßnahmen Förderanträge im Rahmen des Sofortprogramms „Perspektive Innenstadt!“ des Niedersächsischen Ministeriums für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung gestellt. Die Bewilligungsbescheide der NBank stehen noch aus. Das Programm speist sich aus der EU-Aufbauhilfe REACT EU (Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe), mit der die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie gelindert werden sollen. Ziel ist es, neue Nutzungen und Aufenthaltsqualitäten in der Innenstadt zu ermöglichen, Beiträge zur Digitalisierung und Klimaschutz zu leisten und der Gefahr einer zunehmenden Verödung der Innenstädte entgegen zu wirken. Dabei wird für investive und nicht-investive Maßnahmen ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von maximal 90 Prozent der förderfähigen Ausgabe gewährt