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Verfahren zum Goslarer OB-Entscheid

Kläger Uwe Zinkler: „Die Wahl ist ungültig“

Uwe Zinkler

Uwe Zinkler

Drei Kläger, zwei Rechtsauffassungen: Die Goslarer Oberbürgermeisterwahl wird am 27. Juni vor dem Verwaltungsgericht verhandelt. Uwe Zinkler meint: „Die Wahl ist ungültig.“ Die CDU in Kreis und Stadt setzt ihren Schwerpunkt laut Zinkler anders.

Von Frank Heine Freitag, 17.06.2022, 11:00 Uhr

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Goslar. Uwe Zinkler, früherer Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, stellt noch einmal klar, dass er mit seinem Klageantrag darauf abziele, die Wahl der Goslarer Oberbürgermeisterin für komplett ungültig erklären zu lassen. Die beiden CDU-Verbände in Stadt und Landkreis begehrten dagegen in erster Linie die Feststellung, dass die Amtszeit von Urte Schwerdtner (SPD) am 31. Oktober 2026 endet.

Von Beginn an rechtswidrig

Zum Zeitpunkt der Wahl waren alle Goslarer Wähler von diesem Amtszeitende ausgegangen. Wie berichtet verhandelt das Braunschweiger Verwaltungsgericht die drei Einsprüche am 27. Juni. Zinkler ist demnach wie die Stadt Goslar der Meinung, es habe sich um eine einzelne Direktwahl gehandelt. Zwischen allen Parteien sei unstreitig, dass der Rat den Termin für eine solche Wahl hätte festsetzen müssen. Was unterblieben ist. Dies mache die Wahl, so Zinkler, von Beginn an rechtswidrig. Sie könne deshalb auch nicht über eine sogenannte Mandatsrelevanz geheilt werden. 

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