DRK-Kreisverband Goslar ist insolvent – Spendengelder gesperrt

Der DRK-Kreisverband ist in Schwierigkeiten. Foto: GZ-Archiv
Im Dezember wird das Insolvenverfahren über den DRK-Kreisverband Goslar eröffnet. Mit der Gläubigerversammlung im Februar 2023 verbinden sich nicht nur Hoffnungen für den Bestand der DRK-Einrichtungen, es geht auch um Spendengeld für die Ukraine.
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Goslar/Harz. Als im Juni bekannt wird, dass der DRK-Kreisverband Goslar für sein Altenheim in Clausthal-Zellerfeld und für die Sozialstationen und Tagespflegeeinrichtungen in Langelsheim und Vienenburg vorläufige Insolvenz angemeldet hat, zeichnet sich die Dramatik der Nachricht noch nicht in vollem Umfang ab. Schließlich sollen alle Einrichtungen weiterbetrieben werden.
Mitte September wird bekannt, dass auch für den Kreisverband vorläufige Insolvenz angemeldet wurde, das Insolvenzverfahren wird im Dezember eröffnet, für die Pflege-Tochter liegt der Termin bereits drei Monate zurück. Ein wichtiges Datum ist der 24. Februar 2023, dann wird die Gläubigerversammlung eröffnet. Die Gläubiger entscheiden nicht nur über die Zukunft des DRK, das in Goslar im Kreisverband und den Tochterbetrieben rund 220 Mitarbeiter beschäftigt.
Sie könnten zudem mitentscheiden, was aus den rund 300.000 Euro wird, die die Goslarsche Zeitung und das DRK für die Ukraine-Hilfe bei Spendern eingeworben haben, um Menschen in Not zu helfen. Der Insolvenzverwalter hat das DRK-Konto, auf dem sich das Geld befindet, indes gesperrt. Er vertritt die Meinung, das Geld, obwohl ausdrücklich für Menschen aus der Ukraine bestimmt, gehöre zur Insolvenzmasse und müsse im Zusammenhang mit den Zahlungsschwierigkeiten des DRK verwendet werden. Die GZ holt sich juristischen Rat und lässt die Angelegenheit prüfen. Auch der DRK-Landesverband hält die Position für abwegig.
Möglicherweise hat das Verfahren auch Konsequenzen für DRK-Verantwortliche. Erst nach vielen Monaten dringt an die Öffentlichkeit, dass das achtköpfige DRK-Präsidium im Mai zurückgetreten war, weil der Vorstand erst im Mai über die Schieflage informiert haben soll. Wesentliche Informationen seien vom Vorstand nicht weitergegeben worden, heißt es.