Mordfall Karsten Manczak

GZ Plus IconBundespolizist aus Othfresen muss lebenslang hinter Gitter

Großes Medieninteresse am Fall „Mord ohne Leiche“: Die Verteidiger des Mörders Andreas Zott (Bildmitte) und Martin Nitschmann (2. v. l.) stellen sich den Fragen der Presse nach der Urteilsverkündung. Archivfoto: Neddermeier

Großes Medieninteresse am Fall „Mord ohne Leiche“: Die Verteidiger des Mörders Andreas Zott (Bildmitte) und Martin Nitschmann (2. v. l.) stellen sich den Fragen der Presse nach der Urteilsverkündung. Archivfoto: Neddermeier

Im Mordfall Karsten Manczak muss der am 31. Mai vergangenen Jahres wegen Mordes verurteilte Bundespolizist aus Othfresen lebenslang hinter Gitter. Der 6. Strafsenat beim Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil als unbegründet verworfen.

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