Corona-Prämie
Bundesarbeitsgericht: Brauhaus Goslar darf Prämie zahlen

Eine Insolvenzverwalterin wollte die Corona-Prämie einer überschuldeten Küchenhilfe des Brauhauses Goslar pfänden. Nun entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Ende August, dass die Corona-Prämie nicht pfändbar ist. Foto: Funke Medien Gruppe
Eine Insolvenzverwalterin wollte die Corona-Prämie einer überschuldeten Küchenhilfe des Brauhauses Goslar pfänden. Nun entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt Ende August, dass die Corona-Prämie nicht pfändbar ist.