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War in einer Lebenskrise

Bewährungsstrafe für Liebenburger nach unerlaubtem Waffenbesitz

Eine Justitia-Statue steht auf dem Dach des Justizpalastes in München (Bayern). Symbolfoto: Sven Hoppe/dpa

Eine Justitia-Statue steht auf dem Dach des Justizpalastes in München (Bayern). Symbolfoto: Sven Hoppe/dpa

Ein 41-jähriger Liebenburger musste sich wegen unerlaubten Besitzes von Waffen vor dem Amtsgericht verantworten. Er besaß eine Waffenbesitzkarte, da er in einem Schützenverein war – aus dem wurde er aber herausgeworfen und die Besitzkarte eingezogen.

Von Corina Klengel Montag, 20.02.2023, 10:00 Uhr

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Goslar/Liebenburg. Ein 41-jähriger Liebenburger musste sich wegen unerlaubten Besitzes von Waffen vor dem Amtsgericht verantworten. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem halben Jahr verurteilt und die Waffen eingezogen.

Waffenbesitzkarte entzogen

Der Liebenburger hatte sich als Mitglied eines Sportschützenvereines mehrere Kurzwaffen und Gewehre angeschafft. Ursprünglich war der Besitz durch eine reguläre Waffenbesitzkarte gerechtfertigt. Doch irgendwann bezahlte er die Mitgliedsbeiträge für den Verein nicht mehr und flog raus. Die Aufhebung der Mitgliedschaft wurde dem Landkreis mitgeteilt, der dem 41-Jährigen die Waffenbesitzkarte entzog. Der ehemalige Sportschütze hätte die Waffen daraufhin abgeben oder unbrauchbar machen müssen, doch er ignorierte dementsprechende Aufforderungen der Behörde. Schließlich wurden Polizeibeamten entsandt, um die Waffen zu sichern.

In dem aufgefundenen Arsenal befand sich auch eine halb automatische Handfeuerwaffe, deren unrechtmäßiger Besitz besonders geahndet wird. Überdies wurde die Waffe mit zwei Patronen geladen auf einem Schrank gefunden. Die übrigen Waffen lagerten ordnungsgemäß verschlossen in einem Waffenschrank.

Psychische Probleme und Alkohol

Der 41-Jährige zeigte sich reuig und berichtete von psychischen Problemen, die mit zu viel Alkoholgenuss einhergegangen waren. Er sei damals in eine Phase depressiver Gleichgültigkeit geraten, in der er alles habe schleifen lassen. In dieser Zeit vergaß er nicht nur die Vereinsbeiträge zu bezahlen, er versäumte auch das Begleichen sonstiger Rechnungen, was ihm überdies eine Betrugsanzeige eingebracht hatte. Heute habe er sich wieder völlig gefangen. Er trinke nicht mehr und habe mittlerweile einen gut bezahlten Job, der ihm Spaß mache.

Keine Waffen in Lebenskrisen

Man glaubte ihm die Läuterung, was die Strafe am unteren Limit hielt. Richter Julian Pinkwart schloss seine Urteilsbegründung mit der Feststellung: „Es ist der Wunsch des Gesetzgebers und von uns allen, dass Menschen in einer Lebenskrise keinen Zugang zu Waffen haben!“

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