2023 heiratet ein Pärchen auf der Okertalsperre

Auch auf der Okertalsperre trauen Oberharzer Standesbeamte Paare. Mit der MS Aquamarin der „Okersee Schiffahrt“ geht’s hinaus. Foto: Potthast
In der Oberharzer Standesamtsstatistik von 2023 sind Hochzeiten, Sterbefälle und Namensänderungen erfasst. Ein Pärchen hat sich beispielsweise auf der Okertalsperre trauen lassen. Für 2025 stehen beim Standesamt auch Neuerungen an.
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Clausthal-Zellerfeld. Eine Statistik des Standesamtes bringt Zahlen verschiedenster Couleur hervor. Wie viele Paare sich das Ja-Wort gegeben haben beispielsweise, wie viele Ehen sich auflösten ebenso. Auch Kirchenaustritte werden registriert sowie Hausgeburten und Sterbefälle. Wer die Nachnamen der Kinder ändern lassen möchte, wendet sich gleichfalls ans Standesamt, was dann im Zahlenwerk berücksichtigt wird. Einen Auszug aus der Statistik für 2023 stellt die GZ vor.
Hochzeiten sind zumeist im Trauzimmer
65 Ehen sind geschlossen worden, fünf weniger als im Vorjahr. Orte der Trauungen: einmal die MS Aquamarin der „Okersee Schiffahrt“, zweimal der Maschinenraum des Ottiliae-Schachts auf dem Gelände des Oberharzer Bergwerksmuseums, fünfmal das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, 24-mal das Dietzelhaus sowie 33-mal das Trauzimmer des Rathauses.
19 Paare kamen von außerhalb, waren also nicht als Einwohner in der Berg- und Universitätsstadt gemeldet, elf haben sich gegen einen gemeinsamen Familiennamen entschieden, 48 für den Namen des Mannes, sechs für den Namen der Frau. Eine Änderung des Namens bei bestehender Ehe kam neunmal vor, nach dem Auflösen der Ehe 16-mal. Wobei Auflösung der einst in Clausthal-Zellerfeld geschlossenen Ehe – 166 Fälle waren es im vergangenen Jahr – nicht nur Scheidung meint, sondern auch den Tod eines Partners. Im Sterberegister sind 112 Personen für das Jahr 2023 vermerkt, eine mehr als 2022.61 Männer und 51 Frauen verstarben, 2022 waren es 72 Männer und 39 Frauen.

Standesbeamter Ingo Sandhagen erfasst Daten verschiedenster Art für die Statistik. Foto: Potthast
Neues Leben spiegelt sich gleichsam wider in der Standesamt-Statistik. Eine Hausgeburt ist für 2023 erfasst, wie schon für die drei Jahre zuvor. Außerdem taucht noch die Zahl sechs auf. Sie bezieht sich auf die Kinder, die im Ausland geboren sind und von denen mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit hat und als letzten deutschen Wohnsitz Clausthal-Zellerfeld hatte. In solchen Fällen bekomme das Oberharzer Standesamt auf Antrag Post von den jeweiligen diplomatischen Auslandsdiensten, erklärt Standesbeamter Ingo Sandhagen, der dann eine Nachbeurkundung im deutschen Geburtenregister veranlasst.
119 Oberharzer sind aus der Kirche ausgetreten
Aufgeführt sind auch Namensänderungen von Kindern. Die können verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel hat die Mutter wieder geheiratet, das Kind trägt noch den Nachnamen des Ex-Mannes, soll aber den des neuen Gatten bekommen – eine Zustimmung des leiblichen Vaters ist erforderlich. Oder beispielsweise wird das Kind vor der Hochzeit geboren, hat zunächst den Nachnamen der Mutter, soll dann nach der Trauung der Eltern den Ehenamen übernehmen.
Kirchenaustritte schlagen im Jahr 2023 mit 119 zu Buche. 140 waren es in 2022, 112 in 2021, 95 in 2020 und 114 in 2019. Wer entscheidet, nicht mehr länger seiner christlichen Glaubensgemeinschaft angehören zu wollen, muss laut Ingo Sandhagen persönlich beim Standesamt erscheinen und eine Erklärung abgeben. Es bestehe andernfalls die Möglichkeit, den Kirchenaustritt über einen Notar zu regeln.
Digitaler Austausch wird angestrebt
Neuerungen finden sich ebenfalls wieder in der 2023er-Statistik. Dass sich nämlich Behörden untereinander Daten digital zuschicken können. Diese Regelung fällt unter das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“, das sogenannte Onlinezugangsgesetz. Die beispielsweise für eine Heirat wichtigen Identitätsnachweise der Partner – die Geburtsurkunden – wurden bislang analog erbracht. Je nach Digitalisierungsstand in den Standesämtern wird sich das in Zukunft ändern. Die Zahl der digitalen Abfragen werde sich, so Ingo Sandhagen, erhöhen, die Zahl der Urkunden-Erstellung verringern.
Neuerungen sind zudem für 2025 zu erwarten – eingebettet ins „Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts“. Dann soll, sagt der Oberharzer Standesbeamte, die sogenannte Doppelnamensführung für Ehegatten und Kinder ausgeweitet werden. Danach könne der Geburtsname des Kindes beispielsweise ein Doppelname sein. Also aus Mutter Müller und Vater Schmidt könnte für den Sprössling Müller-Schmidt werden oder Schmidt-Müller.