Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe stärkt Parlaments-Fragerecht zu Geheimdiensten
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.
Ein Abgeordneter erkundigt sich beim Innenministerium nach Verfassungsschutz-Mitarbeitern im Ausland und bekommt keine Antwort - aus Sicherheitsgründen, heißt es. Das geht Karlsruhe zu weit: Das Staatswohl sei Bundestag und Bundesregierung gemeinsam anvertraut.