Biontech
Gericht weist Klage gegen Impfstoffhersteller ab

Laut Gericht haften Impfstoffhersteller zudem nur dann, wenn die schädlichen Nebenwirkungen des Arzneimittels seinen Nutzen übersteigen - also über ein vertretbares Maß hinausgehen.
Eine Frau erleidet eine beidseitige Lungenembolie - und macht ihre zweite Corona-Impfung dafür verantwortlich. Das Gericht entscheidet: Biontech muss kein Schmerzensgeld zahlen.