Gebäudeenergiegesetz in Deutschland
Samstag, 17.06.2023 , 09:00 Uhr

Geplante Wärmewende: Welche Heizung darf man einbauen?

Nach massiver Kritik hat die Ampel das Gebäudeenergiegesetz überarbeitet – allerdings sind viele Details ungeklärt. Ab 2024 soll die 65-Prozent-Quote und ab 2028 sollen die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes gelten. In diesem Artikel erfahren Sie mehr.

Spätestens 2028 sollen die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes in ganz Deutschland gelten – auch dort, wo sich Hausbesitzer in den

Spätestens 2028 sollen die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes in ganz Deutschland gelten – auch dort, wo sich Hausbesitzer in den Vorjahren vielleicht noch eine neue Gasheizung eingebaut haben. Foto: dpa

Berlin. „Wir haben verstanden und sehen euch“ – das ist nach den Worten von SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast die Botschaft, die von dem rundum überarbeiteten Heizungsgesetz ausgehe. Nach der massiven Kritik an den bisherigen Plänen und der großen Verunsicherung im Land werde das Gebäudeenergiegesetz „kernsaniert“. Allerdings sind viele Details weiterhin ungeklärt, die nun noch bis zur finalen Abstimmung des Heizungsgesetzes im Bundestag im Juli vereinbart werden müssen.

Wo gibt es schon kommunale Wärmeplanung?

Die örtliche und regionale Wärmeplanung ist ein Kernelement für die von der Regierung geplante Wärmewende im Gebäudebereich. Die Idee dahinter: Wenn ein klimaneu­trales Fernwärmenetz aufgebaut wird, kann sich für zahlreiche Immobilien der individuelle Einbau einer klimafreundlichen Heizung erübrigen. Dies soll der erste Schritt sein, bevor das Heizungsgesetz greift. Die Koalition hat beschlossen, dass nun jede Kommune eine Wärmeplanung aufstellen muss. „Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung streben wir bis spätestens 2028 an“, heißt es. Mancherorts wird das aber auch schneller gehen – oder eine Planung liegt bereits vor. Das ist bereits der Fall in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg.

Welche Heizungen dürfen jetzt noch eingebaut werden?

Wer in einem Gebiet wohnt, wo es noch keine kommunale Wärmeplanung gibt, hat erst einmal dieselben Möglichkeiten wie jetzt. Denn dort soll die 65-Prozent-Quote erneuerbarer Energie des neuen Gebäudeenergiegesetzes im Bestand zunächst noch nicht gelten. Wo schon eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, greifen die Regelungen des Gesetzes. Aber auch dort können unter Umständen noch Gasheizungen eingebaut werden. Voraussetzung soll sein, dass die Wärmeplanung ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht und die Gasheizung auf Wasserstoff umrüstbar ist. Und selbst dort, wo kein solches Netz vorgesehen ist, sollen Gasheizungen möglich sein, wenn sie zu 65 Prozent lokal mit Biomasse oder Wasserstoff versorgt werden können.

Ein Mitarbeiter einer Sanitär- und Heizungsbaufirma installiert eine moderne Gasbrennwerttherme in einem Einfamilienhaus.

Ein Mitarbeiter einer Sanitär- und Heizungsbaufirma installiert eine moderne Gasbrennwerttherme in einem Einfamilienhaus. Foto: dpa

Wer ab dem kommenden Jahr eine fossil betriebene Heizung kaufen will, soll nach dem Willen der Ampel dafür vorher eine verpflichtende Beratung bekommen. Denn wer jetzt noch eine Gasheizung einbaut, um dem Heizungsgesetz zuvorzukommen, könnte dies bald bereuen. Es ist damit zu rechnen, dass fossile Kraft- und Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas ab 2027 deutlich teurer werden. Denn dann gilt für Privathaushalte in der EU ein neuer CO2-Preis auf Kraftstoffe, Erdgas und Heizöl. Vielen Bürgern sei noch nicht bewusst, dass die Kosten für fossile Brennstoffe damit wohl „massiv“ ansteigen werden, sagte Mast. „Und deshalb ist eine Beratung sinnvoll, die nicht nur deutlich macht: Was ist heute möglich? Sondern auch: Was heißt das für mich auch in Zukunft?“

Was gilt für Neubauten?

Hier kommt es darauf an, wo das Gebäude stehen wird. In Neubaugebieten soll ab dem 1. Januar 2024 die 65-Prozent-Quote gelten. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten soll es aber auch nach dem Jahreswechsel noch möglich sein, Gasheizungen einzubauen, wenn diese auf das Verbrennen von Wasserstoff umgerüstet werden können.

Was passiert mit neu eingebauten Gasheizungen, wenn die kommunale Wärmeplanung kommt?

Spätestens 2028 sollen die Regeln des Gebäudeenergiegesetzes in ganz Deutschland gelten – auch dort, wo sich Hausbesitzer in den Vorjahren vielleicht noch eine neue Gasheizung eingebaut haben. Sollten für diese dann keine grünen Gase, also Wasserstoff oder Biomethan, zur Verfügung stehen, muss anderweitig umgestellt werden auf 65 Prozent erneuerbare Energie, zum Beispiel durch den Anschluss an ein Fernwärmenetz oder die Ergänzung um eine Wärmepumpe. Die Koalition verspricht „angemessene Übergangsfristen“ für diese Fälle. Aus den Koalitionsfraktionen sind aber unterschiedliche Meinungen zu hören, was genau „angemessen“ bedeutet und wie lange diese Gasheizungen nach 2028 noch in Betrieb sein sollen. Klarheit ist wohl erst in einigen Wochen zu erwarten.

Welche Förderung soll es geben?

Vereinbart ist eine Förderung des Bundes, „die möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigt“. Damit sei klar, dass entgegen der bisherigen Pläne die Unterstützung über die Bezieher von staatlichen Hilfsleistungen hinausgehe, sagte SPD-Politikerin Mast. Einzelheiten müssen in den weiteren Beratungen geklärt werden.

Was bringt das Gesetz für den Klimaschutz?

Die Bewertungen gehen auseinander. Grünen-Co-Fraktionschefin Katharina Dröge sprach von einem „Meilenschritt“ für den Klimaschutz. Klimaschutzverbände sehen das anders. Nach der Einschätzung des Greenpeace-Energieexperten Andree Böhling rücken die Klimaziele der Bundesregierung mit diesem Gesetz „in weite Ferne“, weil in den meisten Kommunen bis 2028 noch klimaschädliche Gasheizungen eingebaut würden. Die Wirtschaftsweise Veronika Grimm kritisierte, dass die Änderungen nicht begleitet werden von einem höheren CO2-Preis. „Jetzt passiert genau das, was zu befürchten war“, schrieb sie auf Twitter. „Das Heizungsgesetz wird aufgeweicht, ohne den CO2-Emissionshandel so zu stärken, dass die Emissionsreduktionsziele erreicht werden.“

Von Jan Dörner und Theresa Martus, Funke-Mediengruppe

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