Wer jetzt noch einen PCR-Test bekommt

In den Laboren werden zurzeit so viele PCR-Tests gemacht wie noch nie. Foto: Uwe Anspach/dpa
PCR-Tests sind knapp. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach will die Labore entlasten – und bestimmte Gruppen wie Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und gefährdete Gruppen vorrangig versorgen. So soll die neue Corona-Testverordnung aussehen.
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Berlin. Für PCR-Tests gibt es in Zukunft zwei Geschwindigkeiten: So schnell wie möglich sollen die Labore Testproben von Corona-Risikopatienten sowie von Pflegern und Ärzten bearbeiten. Alle anderen können zwar ebenfalls Tests machen lassen, müssen sich aber unter Umständen auf längere Wartezeiten einstellen.
Angesichts steigender Infektionszahlen und begrenzter PCR-Testkapazitäten will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) die Labore verpflichten, Proben von Beschäftigten in Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen, mobilen Pflegediensten sowie Einrichtungen und Diensten für Menschen mit Behinderungen vorrangig zu untersuchen.
Das Gleiche soll auch für vulnerable Personengruppen gelten, die „aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 haben“. Lehrerinnen und Lehrer fallen demnach anders als vielfach gefordert nicht unter die Priorisierung.
Dagegen sollen auch solche Beschäftigte im Gesundheitssystem berücksichtigt werden, die in Kliniken oder Pflegeheimen tätig, aber nicht angestellt sind. Das sieht der Entwurf zu einer Neufassung der Corona-Testverordnung vor, der unserer Redaktion vorliegt. Der Verordnungsentwurf ging jetzt an die Länder. Geplant ist, dass die Verordnung am Montag unterzeichnet wird und am Mittwoch in Kraft tritt.
Noch könnte es kleine Änderungen durch die Länder geben – im Wesentlichen aber dürfte der Ablauf demnächst so funktionieren: Wer einen bevorzugten Anspruch auf PCR-Tests geltend machen will, muss gegenüber dem testenden Arzt, der Apotheke oder dem Testzentrum darlegen, dass er oder sie aufgrund des Alters oder Gesundheitszustandes ein signifikant erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf bei einer Corona-Infektion hat oder dass er oder sie im Krankenhaus, in einer stationären Pflegeeinrichtung oder bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt ist. Wer sich als Risikopatient nicht an seinen Arzt, sondern an eine Apotheke oder ein Testzentrum wendet, muss ein ärztliches Zeugnis vorweisen.
Ärzte, Apotheken und Testzentren, die die Labore in Zukunft mit der prioritären Auswertung der Test beauftragen, werden ihrerseits verpflichtet zu dokumentieren, dass es sich bei der getesteten Person um jemanden aus der priorisierten Gruppe handelt. „Unabhängig davon kann es hilfreich sein, wenn Leistungserbringer sich zusätzlich direkt mit dem medizinischen Labor in Verbindung setzen, um über die Dringlichkeit zu informieren“, heißt es im Entwurf.
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Doch was passiert in Zukunft mit nicht priorisierten Personen, die bislang einen PCR-Test zum Nachweis einer Infektion brauchten? Das ist zum Teil noch nicht geregelt. Für eine Änderung der Regeln mit Blick auf den Genesenenstatus müsse die Definition in der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung angepasst werden. „Der Bund strebt hierzu eine zeitnahe Klärung mit den Ländern an“, heißt es in einem Schreiben des Ministeriums an die Länder.
Für eine andere Gruppe gibt das Ministerium eine Empfehlung: Personen, die bislang einen PCR-Test zum Nachweis einer Infektion brauchten, um Ersatzleistungen (etwa bei Verdienstausfällen) geltend zu machen, sollen das künftig auch mit einem Schnelltest tun können. Für einen solchen Nachweis „erscheinen kurzfristig und nach hiesigem Ermessen auch Nachweise auf Basis eines hochwertigen Antigen-Tests, der in einer beauftragten Teststelle nachgewiesen und zertifiziert wurde, in der aktuellen Lage und für einen befristeten Zeitraum vertretbar“.
Für nicht priorisierte Personen, die ein positives Schnelltestergebnis haben, soll nun zumindest vorübergehend der Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest entfallen. Eine „regelhafte bestätigende PCR-Testung“ werde „zunächst ausgesetzt“. Der Anspruch soll den Plänen zufolge aber jederzeit wieder in Kraft gesetzt werden können.
Der Anteil der positiv ausgefallenen Laboruntersuchungen auf das Coronavirus war nach Angaben der Labore zuletzt erneut auf einen Höchstwert gestiegen. Vorige Woche sei eine „historisch hohe“ Positivrate von 41,1 Prozent erfasst worden, sagte der erste Vorsitzende des Verbands Akkreditierter Labore in der Medizin (ALM), Michael Müller. Von rund 2,4 Millionen durchgeführten PCR-Tests – ebenfalls ein Höchstwert – sei gut eine Million positiv auf Sars-CoV-2 ausgefallen. In Hinblick auf die Auslastung von 95 Prozent sagte Müller: „Wir sind am Limit.“ In vielen Bundesländern sei die Kapazität bereits erschöpft. Nachdem die bundesweite Testkapazität vorige Woche bei rund 2,5 Millionen gelegen hatte, wird sie für die laufende Woche mit etwa 2,6 Millionen angegeben.
Von Julia Emmrich, Funke Mediengruppe
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