Vom maroden Haus in Altenau bleibt ein Schutthaufen

Das lange schon desolate Haus am Ortseingang soll abgerissen werden. Es kommt zum Einsturz einer Wand und zur Stilllegung der Baustelle. Die Bauaufsicht lässt den Abbruch beenden – im Zuge einer Ersatzvornahme. Foto: Potthast
Das teilweise abgerissene Haus an der Hüttenstraße in Altenau ist derzeit nur noch ein Schutthaufen. Wie das Material entsorgt wird, muss noch geklärt werden. Darüber stimmen sich derzeit die Behörden untereinander ab.
Für nur 0,99 € alle Artikel auf goslarsche.de lesen
und im ersten Monat 9,00 € sparen!
Jetzt sichern!
Altenau. Das teilweise abgerissene Haus an der Hüttenstraße steht nicht mehr. Auf dem Grundstück liegt nur noch ein großer Schutthaufen. Wann der entfernt wird, steht bislang nicht fest.
Die Bauaufsicht des Landkreises Goslar, die Untere Bodenschutzbehörde sowie das Gewerbeaufsichtsamt stünden dazu in einem engen Austausch, wie von Marieke Düber als Pressesprecherin des Landkreises Goslar zu erfahren ist. Derzeit stimmten sich alle Beteiligten über die Art der Entsorgungsarbeiten und den Zeitplan ab. Ob belastetes Material vorhanden sei, habe vorab nicht beprobt werden können aufgrund einer akuten Einsturzgefahr.
Baustelle ist derzeit stillgelegt
Zum Hintergrund: Das Haus hatte abgerissen werden sollen. Doch aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen war die Baustelle vom Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig stillgelegt worden. Der Teilabriss allerdings stellte eine Gefährdung dar für die Bewohnerinnen und Bewohner des hinteren Nachbarhauses, sodass die Bauaufsicht ein Unternehmen mit dem Fortfahren des Abbruchs beauftragte – im Zuge einer Ersatzvornahme.
Für die Entsorgung des Schutts könnte ebenfalls eine Ersatzvornahme erfolgen, sollte der Eigentümer seiner Pflicht nicht nachkommen, sich selbst darum zu kümmern, teilt die Landkreis-Pressesprecherin mit. Die Kosten der Ersatzvornahmen würden in jedem Fall bei dem Eigentümer geltend gemacht. Sollte er sich weigern, zu zahlen, greife der Landkreis Goslar zu weiteren Maßnahmen – wie Mahnung und Vollstreckung. Im äußersten Fall könne eine Schuld auch über eine Eintragung im Grundbuch abgesichert werden.
Die Bewohnerinnen und Bewohner des Nachbarhauses hatten vor dem endgültigen Abriss ihre Wohnung verlassen müssen. Das Grundstück war gesperrt worden. Mit dem gesicherten Einsturz seien die Gefahren beseitigt, sodass Nachbarhaus und -grundstück seit vergangener Woche wieder genutzt werden könnten, gibt die Pressesprecherin an. Die betroffenen Bewohner seien darüber informiert worden.