Urteil: Urte Schwerdtners Wahl endgültig bestätigt

Goslars Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner. Foto: Sowa
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) lässt keine Berufung im Beschwerdeverfahren um die Gültigkeit der Oberbürgermeisterwahl 2021 in Goslar zu. Oberbürgermeisterin Urte Schwerdtner bleibt also für neun Jahre und zehn Monate gewählt.
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Goslar/Lüneburg. Uwe Zinkler, früherer Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft, ließ die Möglichkeit einer Berufung von den Lüneburger Richtern prüfen. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht in Braunschweig am 27. Juni 2022 die Klagen von Zinkler sowie den Goslarer CDU-Stadt- und Kreisverbänden gegen das Wahlergebnis zurückgewiesen. Mit der OVG-Entscheidung wird das Braunschweiger Urteil nun rechtskräftig.
Kläger Uwe Zinkler: „Ungutes Gefühl bleibt"
Weil es seiner Meinung nach „keinen wirklichen Präzedenzfall für Goslar gibt“, zog Zinkler daraufhin vor das OVG, während die CDU-Vertreter nach dem Braunschweiger Urteil von weiteren Rechtsmitteln absahen. Die Begründung des OVG will Zinkler nun erst noch einmal abwarten, sagt er. Er gehe aber davon aus, dass die Sache nun für ihn erledigt sei. Allerdings bleibe ein ungutes Gefühl, weil im Vorfeld der Wahl einiges unsauber gelaufen sei.
Im Kern seiner Beschwerde ging es um eine Pflicht zur Offenbarung, die laut Zinkler der damalige Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk und Wahlleiter Burkhard Siebert gehabt und verletzt hätten, weil sie die Wähler nicht rechtzeitig informierten: Darüber, dass sie bei der Kommunalwahl im September 2021 nicht über eine OB-Amtszeit bis 2026 abstimmten, sondern bis Ende Oktober 2031. Wie mehrfach berichtet, lag dies an der eingeschobenen OB-Wahl 2014 im Zuge der Fusion der Stadt Goslar mit Vienenburg. Dadurch liefen die Amtsperioden von Rat und OB noch nicht synchron – wie es die neue Regelung in Niedersachsen aber vorsieht.
Keinerlei Anhaltspunkte für Versäumnisse von Junk und Siebert
Das Braunschweiger Verwaltungsgericht fand jedoch keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass Junk und Siebert die längere Amtsdauer im Vorfeld der Wahl bekannt gewesen sei. Das wäre aber Voraussetzung für eine besondere Offenbarungspflicht gewesen. Zinkler hatte kritisiert, dass weder Junk noch Siebert vor Gericht dazu angehört wurden.
Schwerdtner: Sicherheit, um Projekte für Goslar voranzutreiben
Urte Schwerdtner zeigte sich mit dem OVG-Urteil zufrieden: „Das gibt nicht nur mir, sondern auch anderen Betroffenen in zukünftigen Verfahren Rechtssicherheit.“ Außerdem entspreche das Urteil der aktuellen Diskussion zur „Dauer und Verlängerung der Amtszeiten von Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten“. Auch für sie persönlich sei es eine positive Nachricht, ergänzte Schwerdtner. Jetzt sei auch offiziell hinreichend Zeit da, um mit Verwaltung und Politik begonnene Projekte nicht nur voranzutreiben, sondern auch beenden zu können – und neue zu beginnen.