Schlangenfrau aus Sehlde drohen 5000 Euro Bußgeld

Eine giftige Aruba-Klapperschlange (Symbolbild).
Nach dem lebensgefährlichen Biss einer Klapperschlange in den Finger einer 35-Jährigen haben die Behörden ein Tierhaltungsverbot gegen die Frau verhängt. Zudem drohe der Sehlderin "das höchstmögliche Bußgeld", welches bei maximal 5000 Euro liegt.
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Ende Juni wurde eine 35-jährige Frau aus Sehlde von ihrer Klapperschlange in den Finger gebissen. Sie kam zunächst in das Krankenhaus in Salzgitter-Bad, wo sich ihr Zustand aber verschlechterte. Daher wurde sie in die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) verlegt und ein Gegenserum aus dem Tropeninstitut in Hamburg wurde zeitnah eingeflogen. Zwischenzeitlich befand sie sich in Lebensgefahr.
Verstöße und Strafen
„Die Sehlder Schlangenhalterin ist außer Lebensgefahr, muss aber zunächst in Gänze genesen, bevor eine Befragung möglich ist“, schilderte Matthias Pintak als Pressesprecher der Polizeiinspektion Wolfenbüttel im GZ-Gespräch. Laut Informationen der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, befinde sie sich weiter im Krankenhaus der Medizinischen Hochschule in der niedersächsischen Landeshauptstadt.
Zugleich ermittelt die Staatsanwaltschaft Braunschweig wegen Verstößen gegen tierschutz- und artenschutzrechtliche Vorschriften. „Das Strafhöchstmaß liegt bei drei Jahren Freiheitsstrafe, es könnte aber auch eine Geldstrafe verhängt werden, welche sich Tagessätzen nach am Einkommen bemisst“, erläuterte Hans Christian Wolters als Pressesprecher der Staatsanwaltschaft die strafrechtlich möglichen Folgen der nicht artgerecht in Plastikkisten gehaltenen 115 Schlangen. In den nächsten zwei bis drei Monaten werde eine Prüfung laufen, deren Resultat beispielsweise die Beantragung eines Strafbefehls oder eine Anklageerhebung sein könnte. Etwaig könne die Staatsanwaltschaft auch zum Schluss kommen, dass es sich lediglich um Ordnungswidrigkeiten gehandelt habe. Im Zuge der Prüfung werde beispielsweise auch darauf geschaut, welche Größe und welches Alter die Schlangen hatten und ob diesen durch die nicht artgerechte Haltungsart Schmerzen zugefügt wurden.
Ordnungswidrigkeitsverfahren in Prüfung
Dass die Frau Giftschlangen hielt, wurde demnach erst durch den Notfall am vorletzten Wochenende entdeckt. Die Haltung von gefährlichen Tieren für private Zwecke sei nach der niedersächsischen Gefahrtierverordnung nicht gestattet, teilte der Landkreis mit. Eine Ausnahme habe für die Frau nicht bestanden. Es seien außerdem Unterlagen von Nöten, die einwandfrei die Herkunft der Tiere belegen können, um einen Schwarzmarkthandel auszuschließen. Bei der 35-Jährigen fand man bisher ausschließlich einen dieser Nachweise, so die HAZ.
Andree Wilhelm, Pressesprecher des Landkreis Wolfenbüttel, sagte auf GZ-Anfrage, dass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen die Schlangenhalterin derzeit noch in Prüfung, aber noch nicht eingeleitet sei. Dazu stehe der Landkreis mit dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz in Austausch, deren Obere Artenschutzbehörde auch noch über den endgültigen Verbleib der 115 Schlangen entscheiden werde. Aktuell sind diese in der Schladener Schlangenfarm untergebracht.
Verschärfung der Gefahrentierverordnung und Einführung des Sachkundenachweises
Der Fall hat eine Debatte über die Haltung von Gefahrtieren in Gang gebracht. Das Land Niedersachsen plant, die Gefahrtierverordnung zu verschärfen und das Haltungsverbot auf weitere Tiere auszudehnen. Außerdem sollen erstmalig Kriterien für eine Ausnahme vom Haltungsverbot definiert werden.
Bei Hunden gibt es ihn schon, nun soll er auch für Gefahrtiere gelten: Der Sachkundenachweis. Die Zulassung für die Haltung von Schlangen sollen künftig nur Personen erhalten, die belegen können, ausreichend große Räumlichkeiten zur Haltung zu besitzen, sich dem Besitz von Gegengift verpflichten, eine Versicherung nachweisen und einen sachkundigen Vertreter nennen können.