Nix X-Box: Harzburger Ebay-Betrüger geht in den Bau

Für eine solche Spielekonsole (hier ein Symbolfoto) zahlte das Opfer des 39-Jährigen 206 Euro, bekam die Ware aber nie. Nun muss der vermeintliche Verkäufer dafür vier Monate ins Gefängnis. Foto: Pixabay
Für 206 Euro verkaufte ein Bad Harzburger via Ebay eine X-Box. Die er womöglich gar nicht hatte. Der Käufer jedenfalls sah die Ware nie und zeigte den Mann an. Der muss nun in den Knast, denn er hat nicht zum ersten Mal betrogen.
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Bad Harzburg. „Wie kommt es, dass Sie seit 1999 Leute betrügen?“ Auf diese Frage von Richter Julian Pinkwart wusste der 39-jährige Bad Harzburger keine Antwort. Nun kam der nächste Betrug dazu, für den es eine Freiheitsstrafe von vier Monaten gab – ohne Bewährung.
Im November vergangenen Jahres bot der 39-Jährige eine X-Box auf der Verkaufsplattform Ebay an. Er kassierte die 206 Euro von dem Käufer, doch der erhielt die ersehnte Spielekonsole nicht.
Dennoch hatte der betrogene Käufer unendliche Geduld mit dem 39-Jährigen. Das bewiesen die im Gericht verlesenen Textnachrichten. Natürlich fragte der Käufer den Angeklagten, wo denn seine Konsole bleibe. Dem 39-Jährigen gelang es, den Käufer über Monate hinweg mit allerlei Lügengeschichten zu vertrösten. So reihte sich erst bei dem Angeklagten eine angebliche Krankheit an die Nächste. Dann musste die Mutter herhalten, erst mit Krebs, dann sogar mit ihrem Ableben.
Freundlicher Käufer
Der Käufer reagierte ausgesucht höflich, mit Mitgefühl gar, und stimmte jeweils einem neuen Aufschub zu. Im Februar schließlich war es vorbei mit der Höflichkeit des Käufers und es folgte eine Anzeige. Als der Betrug bei Gericht terminiert wurde, zahlte der 39-Jährige dem Käufer die ergaunerte Summe zurück.
Dies tat er nach Meinung der Staatsanwaltschaft nicht etwa, weil er sein Unrecht eingesehen habe, sondern um sich vor den Folgen des Betruges zu schützen. Der Angeklagte wandte ein, eigentlich habe er die Konsole versenden wollen. Er wisse selbst nicht, warum er es dann doch nicht tat. „Es war dumm“, räumte er ein und gab sich zerknirscht.
Da er derartige Betrügereien schon früher ausübte, glaubte man ihm den spontanen Entschluss, die Konsole doch zu behalten, nicht. Julian Pinkwart machte in der Urteilsbegründung deutlich, dass er daran zweifle, ob der 39-Jährige überhaupt eine X-Box in seinem Besitz hatte.
Der Richter, der nun Verteidiger ist
Pikant war, dass ihn schon früher Ralf-Peter Jordan wegen Betruges verurteilte, als der noch das Amt des Amtsrichters innehatte. In dieser Verhandlung verteidigte Jordan den 39-Jährigen nun und bat um eine nochmalige Bewährungschance. Trotz der flammenden Rede seines Vorgängers folgte Richter Pinkwart dem Antrag nicht.
Der 39-jährige Familienvater stand bei Tatbegehung unter Bewährung. Er hatte gegen die Bewährungsauflagen verstoßen, als er umzog und dies nicht mitteilte. Zudem ging ihm zwischenzeitlich ein Strafbefehl zu, weil sein Wagen nicht den notwendigen Versicherungsschutz aufwies. Die bis ins Jahr 1999 zurückreichenden, überwiegend einschlägigen Vorstrafen und seine Arbeitslosigkeit schlössen eine günstige Sozialprognose und damit eine Bewährungschance aus, erklärte Pinkwart.