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Oberbürgermeister-Wahl

Nachspiel zum Junk-Diszi: Eingriff in den Wahlkampf?

Oliver Junk Foto: GZ-Archiv

Oliver Junk Foto: GZ-Archiv

Hat Innenstaatssekretär Manke (SPD) auf den Oberbürgermeisterwahlkampf 2021 Einfluss genommen, weil er ein Disziplinarverfahren gegen den damaligen Oberbürgermeister Junk einleitete? Die CDU sieht das so, Manke weist die Vorwürfe im Interview zurück.

Samstag, 17.02.2024, 17:00 Uhr

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Hannover/Goslar. Hat der aus Goslar stammende Innenstaatssekretär Stephan Manke, der der SPD angehört, mit einem Disziplinarverfahren gegen den früheren Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk in den Wahlkampf eingegriffen? Stephan Manke weist solche Vorwürfe in einem Interview mit der GZ zurück. Die CDU thematisiert sie hingegen im Landtag.

Landesregierung soll Stellung beziehen

Die CDU-Landtagsabgeordneten Christoph Plett aus Peine und Veronika Bode aus Helmstedt betonen in einer Mitteilung: „SPD-Staatssekretär Manke hat die Neutralitätspflicht im Oberbürgermeister-Wahlkampf in Goslar 2021 verletzt.“ Am Donnerstag hat die CDU-Fraktion dazu im Innenausschuss des Landtags einen Antrag auf Unterrichtung gestellt. Kommenden Donnerstag soll die Landesregierung, wenn der Ausschuss abermals tagt, Stellung zu den Vorwürfen beziehen.

Ob Stephan Manke selbst Stellung bezieht oder ein anderer Vertreter der Landesregierung Auskunft gibt, ist noch offen. In dem von dem CDU-Abgeordneten André Bock, Sprecher für Inneres und Sport, formulierten Antrag heißt es: Aus E-Mails, die aus dem Ministerium stammen, gehe eindeutig hervor, dass Innenstaatssekretär Manke „Druck in Richtung eines Disziplinarverfahrens“ ausgeübt habe.

Unrechtmäßige Wahl?

Mittlerweile haben sich der CDU-Stadtverband Goslar und der Kreisverband dazu kritische Fragen gestellt und Antworten eingefordert. Der Kreisverband meint sogar, die Wahl sei „unrechtmäßig“ und das Disziplinarverfahren sei ein „missbräuchlicher Eingriff in die Oberbürgermeisterwahl“.

Das sieht Stephan Manke naturgemäß anders. „Aus meiner Sicht haben wir richtig entschieden“, sagt Manke in einem ausführlichen Interview mit der Goslarschen Zeitung und erklärt, warum das Disziplinarverfahren aus seiner Sicht zum richtigen Zeitpunkt eingeleitet wurde: „Wir sind bei der Einleitung von Disziplinarverfahren an gesetzliche Regelungen gebunden. Immer dann, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, ist ein Disziplinarverfahren einzuleiten.“ Diese Voraussetzungen hätten im Fall von Junk vorgelegen.

Er fühle sich nicht unter Druck, erklärt Manke weiter. Zwischendurch erlaubt er sich mit Blick auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig in dem Fall auch einen kleinen Seitenhieb auf den früheren Oberbürgermeister: „Was mich gewundert hat, ist, dass Herr Junk sich so dargestellt hat, als sei er freigesprochen worden.“

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