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Tatverdächtiger war auffällig

Gullydeckel auf Auto geworfen: Kritik an den Hildesheimer Behörden

Unbekannte haben zwei Gullydeckel auf die Autobahn geworfen.

Unbekannte haben zwei Gullydeckel auf die Autobahn geworfen.

Der 50-Jährige, der am Wochenende Gullydeckel von einer Brücke auf die A7 geworfen haben soll, war zuvor mit einer Reihe von Straftaten aufgefallen. In Hildesheim wird diskutiert, ob die zuständigen Behörden in dem Fall Fehler gemacht haben könnten.

Mittwoch, 24.08.2022, 14:30 Uhr

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Der Landkreis Hildesheim schrieb am Dienstag, der Sozialpsychiatrische Dienst habe keine Handhabe gehabt. Laut einem Betreuungsgutachten fanden sich bei dem Mann keine Hinweise auf Eigengefährdung wie Selbstverletzung oder Suizidalität. Eine Fremdgefährdung, mögliche ausgesprochene Drohungen oder fremdgefährdendes Verhalten oder Taten wurden nicht erwähnt. Der Sozialpädagoge, der seit 2013 für den Mann zuständig ist, sei von ihm nie mit Drohungen gegen Dritte konfrontiert worden - Hinweise auf Fremdgefährdung hätten damit nicht vorgelegen, hieß es weiter.

Bei der Attacke am frühen Samstagmorgen hatte einer der Gullydeckel ein auf der A7 fahrendes Auto getroffen und die Windschutzscheibe durchschlagen. Der 52 Jahre alte Fahrer wurde schwer verletzt, seine 43 Jahre alte Beifahrerin lebensgefährlich. Die beiden stammen aus Baden-Württemberg. Der mutmaßliche Täter wurde am Sonntag festgenommen und kam laut Staatsanwaltschaft zunächst in Untersuchungshaft. Ihm wird versuchter Mord vorgeworfen. Weitere Details wurden zunächst nicht bekannt.

Im Raum steht die Frage, ob der auffällige Mann vorsorglich in der geschlossenen Psychiatrie hätte untergebracht werden können. Dies kann das Betreuungsgericht auf Antrag des Landkreises anordnen, wenn eine Person eine erhebliche Gefahr für Dritte bedeutet, wie der Hildesheimer Gerichtssprecher Steffen Kumme erläuterte. «Bei uns lag so ein Antrag nicht vor», sagte Kumme am Dienstag. Der Verdächtige habe bis zum 20. Juli unter rechtlicher Betreuung gestanden, diese sei jedoch auf Antrag des Betreuers aufgehoben worden, weil der Mann jegliche Unterstützung abgewehrt habe.

 

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