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Gerichtsverhandlung

Bad Harzburger trotz Fahrverbots mit 1,77 Promille erwischt

Im Januar 2023 kontrolliert die Polizei den Bad Harzburger und stellt unter anderem Alkoholeinfluss bei ihm fest. Symbolfoto: Uli Deck/dpa

Im Januar 2023 kontrolliert die Polizei den Bad Harzburger und stellt unter anderem Alkoholeinfluss bei ihm fest. Symbolfoto: Uli Deck/dpa

Ein 52-Jähriger aus Bad Harzburg ist vor dem Amtsgericht Goslar wegen Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Der Mann wurde im Januar 2023 am Steuer seines Autos erwischt. Er erklärte hingegen, er habe nur Zigaretten aus dem Auto holen wollen.

Von Corina Klengel Freitag, 19.01.2024, 17:00 Uhr

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Bad Harzburg/Goslar. Ein 52-jähriger Mann aus Bad Harzburg kämpfte jetzt vor dem Amtsgericht Goslar ohne Rechtsbeistand aber mit großer Beharrlichkeit mit einem Einspruch gegen ein Strafgeld von 1200 Euro. Man hatte ihn mit 1,77 Promille am Steuer erwischt. Seine Ausrede wirkte allerdings nach Auffassung von Richter Julian Pinkwart so wenig nachvollziehbar, dass aus der vormals angeklagten fahrlässigen Trunkenheitsfahrt eine vorsätzliche wurde.

Führerschein war schon weg

Angeklagt war der Mann auch wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, denn die hatte man dem Bad Harzburger wegen zu schnellen Fahrens entzogen. Nach der Beweisaufnahme erhöhten sich daher die Tagessätze von 40 auf 60. Allerdings gab es einen Nachlass bei der Tagessatzhöhe, da der 52-Jährige derzeit vom Bürgergeld lebt. So verringerte sich die Geldstrafe um 300 Euro.

Unnachgiebig zeigten sich Gericht und Staatsanwaltschaft, was den Führerschein anging. Der wurde dem 52-Jährigen entzogen und darf vor Ablauf einer Sperrfrist von neun Monaten nicht neu ausgestellt werden.

Angeklagter: Nur Zigaretten aus dem Auto geholt

„Ich bin keinen Zentimeter gefahren“, beharrte der 52-Jährige bis zuletzt. Er sei mit einem Freund in einer Kneipe gewesen und habe nur Zigaretten aus dem Auto holen wollen. Weil die Beifahrerseite durch einen Schneeberg nicht zugänglich gewesen sei, wäre er zur Fahrerseite eingestiegen. Vielleicht, so räumte er ein, sei er dabei aus Versehen auf die Kupplung gekommen, wodurch der Wagen gerollt sein könnte, doch gefahren sei er nicht.

Bei dieser Version blieb der Mann auch, als man ihm den Polizeibericht vorhielt. Demnach war die Frontscheibe freigekratzt, das Licht angestellt und der Motor lief. „Die wollen mir was anhängen“, erklärte der Bad Harzburger verärgert.

Zuvor schon Verkehrsdelikte begangen

Eine Polizistin wiederholte die im Bericht gemachten Angaben. Der Angeklagte sei angefahren und habe nach zwei Metern wieder gestoppt, möglicherweise, weil er die Polizeistreife bemerkte, so die Zeugin. Weil den beiden Polizisten das Ganze seltsam vorgekommen sei, hätten sie gewendet und den Fahrzeugführer überprüft. Er habe nach Alkohol gerochen, gelallt und sei aggressiv gewesen, berichtete die Polizistin.

Auf der Wache habe man bei dem Mann 1,77 Promille festgestellt. Zudem sei herausgekommen, dass er in den letzten Jahren fünfmal geblitzt worden war und damit Punkte gesammelt hatte. Zur Tatzeit im Januar 2023 war er ohne Führerschein unterwegs gewesen – wenn auch nur zwei Meter.

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