Justiz
Waffenverkauf an Lübcke-Mörder: Teil-Freispruch rechtens

Wer hat dem Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke einst die Tatwaffe verkauft? Das Landgericht Paderborn konnte diese Frage nicht klären und sprach den Angeklagten seinerzeit frei. Ob dies rechtens war, hat der Bundesgerichtshof geprüft.
Ein Mann wird vom Vorwurf freigesprochen, die Tatwaffe an den Mörder des CDU-Politikers Lübcke verkauft zu haben. Die Revision dagegen scheitert. Von wem der Attentäter sie bekam, bleibt im Dunkeln.