Justiz

GZ Plus IconWaffenverkauf an Lübcke-Mörder: Teil-Freispruch rechtens

Wer hat dem Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke einst die Tatwaffe verkauft? Das Landgericht Paderborn konnte diese Frage nicht klären und sprach den Angeklagten seinerzeit frei. Ob dies rechtens war, hat der Bundesgerichtshof geprüft.

Wer hat dem Mörder des Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke einst die Tatwaffe verkauft? Das Landgericht Paderborn konnte diese Frage nicht klären und sprach den Angeklagten seinerzeit frei. Ob dies rechtens war, hat der Bundesgerichtshof geprüft.

Ein Mann wird vom Vorwurf freigesprochen, die Tatwaffe an den Mörder des CDU-Politikers Lübcke verkauft zu haben. Die Revision dagegen scheitert. Von wem der Attentäter sie bekam, bleibt im Dunkeln.

Jetzt freischalten mit

Am häufigsten gewählt

4 Monate zum Sonderpreis

2,99 €

einmalig
  • alle Artikel auf goslarsche.de lesen
  • unkompliziert für 11,99 € mtl. weiterlesen
  • nach 4 Monaten mtl. online kündbar
Alle Artikel freischalten

1 Monat GZ+ testen

0,99 €

einmalig
  • alle Artikel auf goslarsche.de lesen
  • unkompliziert für 11,99 € mtl. weiterlesen
  • nach 1 Monat mtl. online kündbar
Jetzt testen

12 Monate zum Vorteilspreis

6,99 €

monatlich
  • alle Artikel auf goslarsche.de lesen
  • 5,- € pro Monat sparen
  • nach 12 Monaten mtl. online kündbar
Jetzt langfristig sparen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Mehr zu unseren GZ+ Angeboten finden Sie hier

Die Redaktion empfiehlt