Bundesverfassungsgericht
Verfassungswidrig? Legastheniker rügen Zeugnisvermerke

Müssen Abiturienten einen Zeugnisvermerk darüber akzeptieren, dass ihre Rechtschreibleistungen nicht in die Noten eingeflossen sind? Mit dieser Frage befasst sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Menschen mit Legasthenie erhalten in ihren Zeugnissen zuweilen einen Vermerk, dass ihre Rechtschreibung nicht benotet wurde. Das geht so nicht, finden drei Abiturienten und zogen nach Karlsruhe.