Gesundheitsprävention

GZ Plus IconBundesverwaltungsgericht bestätigt Corona-Regeln von 2020

Geschlossene Gaststätte im Herbst 2020. Das Bundesverwaltungsgericht hat die «Generalklausel» als Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen für ausreichend erklärt.

Geschlossene Gaststätte im Herbst 2020. Das Bundesverwaltungsgericht hat die «Generalklausel» als Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen für ausreichend erklärt.

Zu Beginn der zweiten Corona-Welle wurde darüber gestritten, ob die gesetzlichen Grundlagen für die Corona-Regeln der Bundesländer noch ausreichend waren. Das Bundesverwaltungsgericht hat das jetzt entschieden.

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