Bezirkssportgericht bestätigt drastische Strafen gegen den KSC Wolfenbüttel

Im Skandalspiel zwischen der SG Bohrstadt und dem KSC Wolfenbüttel bestätigt das Bezirkssportsgericht das Urteil des Kreissportgerichts. Damit bleiben die teils drastischen Strafen gegen den KSC bestehen. Eine Revision ist nicht zugelassen.
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Es bleibt bei den teils drastischen Strafen. Das Bezirkssportgericht hat das Urteil des Sportgerichts des Fußballkreises Nordharz nach dem Skandalspiel der 1. Nordharzklasse zwischen der SG Bohrstadt und dem KSC Wolfenbüttel in allen Punkten bestätigt. Eine Revision wird nicht zugelassen.
„Das Sportgericht Nordharz hat alles richtig gemacht“, sagte Thomas Menzel (Braunschweig), der dem Bezirkssportgericht vorsitzt. Dieses habe im Urteil des Kreissportgerichts „keinen Fehler“ finden können, der Schuldspruch entspreche genau der Rechts- und Verfahrensordnung. Das Spiel gilt damit als sportrechtlich aufgearbeitet, da der Gang in die nächste Instanz nur möglich gewesen wäre, wenn Verbandsinteressen berührt würden. Dieses sei nicht der Fall, so Menzel.
Angerufen hatte das Bezirkssportgericht der KSC Wolfenbüttel, der nach den Ausschreitungen im Anschluss an die Partie am 3. Oktober in Dorstadt (2:3) vom Kreissportgericht unter der Leitung von Nico Stolzen (Clausthal-Zellerfeld) zu teils rigorosen Strafen verdonnert worden war. Diese sind nun endgültig. Somit bleibt die gegen die Wolfenbütteler verhängte Vereinssperre bis zum 31. März 2022 bestehen, die dazu führt, dass in diesem Zeitraum Spiele mit KSC-Beteiligung für den Gegner gewertet werden. Davon profitiert auch der FC Othfresen, der im Nordharzpokal nach Wolfenbüttel fahren sollte, nun aber kampflos in der 3. Runde steht.
Auch an den individuellen Strafen wird nicht gerüttelt. Ein Wolfenbüttler Kicker, der nach der Partie Faustschläge auch gegen Zuschauer verteilt hatte, erhielt neben einer Geldbuße die Höchststrafe von einem Jahr Sperre und kann daher erst am 6. Oktober 2022 wieder auf dem Platz stehen. Die höchste individuelle Geldstrafe in Höhe von 300 Euro kassierte der Trainer des KSC, der ebenfalls bei den Handgreiflichkeiten mitgemischt hatte. Schlimmer für ihn: Er wurde mit einem Tätigkeitsverbot bis zum 30. Juni 2022 belegt.
Ein Spieler des KSC, der in der 60. Minute nachtrat und damit eine erste Rudelbildung auf dem Platz ausgelöste hatte, wurde zudem bis zum 31. Januar 2022 gesperrt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Bohrstadt war mit einer Geldstrafe von 500 Euro belegt worden, hatte aber auf eine Revision verzichtet. Dem Gastgeber war unter anderem vorgeworfen worden, dass dem KSC nach dem Abpfiff der Weg in die Kabinen versperrt gewesen war.
Das Bezirkssportgericht bestätigte damit als nächsthöhere Instanz zum zweiten Mal in dieser Saison ohne Abstriche eine Entscheidung des Kreissportgerichts. Zuvor war der SV Hahndorf gescheitert, nachdem er in der Begegnung gegen die TSG Jerstedt einen Wechselfehler begangen hatte.