Urteil

GZ Plus IconBGH stellt klar: Flaschenpfand muss extra angegeben werden

Pfand für Flaschen und Gläser muss in der Werbung getrennt vom Preis des Produktes angegeben werden.

Pfand für Flaschen und Gläser muss in der Werbung getrennt vom Preis des Produktes angegeben werden.

Um die Preise von Waren besser beurteilen und vergleichen zu können, muss der Verkaufspreis und Pfandbetrag getrennt angegeben werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

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