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Infos zum Wohnberechtigungsschein

Wer darf in die neuen Jürgenohler Wohnungen ziehen?

Die beiden neuen Gebäude mit Sozialwohnungen in Jürgenohl.

Die beiden neuen Gebäude mit Sozialwohnungen in Jürgenohl. Foto: Roß

In Jürgenohl entstehen Sozialwohnungen und der Andrang ist groß. Um eine der 58 Wohnungen beziehen zu können, braucht man einen Wohnberechtigungsschein. Aber wer bekommt den eigentlich?

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Von Hendrik Roß
Dienstag, 09.07.2024, 04:00 Uhr

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Goslar. Wer in die neuen Sozialwohnungen der Wohngesellschaften Goslar/Harz an der Marienburger Straße in Jürgenohl einziehen möchte, braucht einen Wohnberechtigungsschein. Der Andrang ist wie berichtet groß.

Doch wie am Rande zu erfahren war, macht in der Nachbarschaft die Runde, dass dort angeblich neue Wohnhäuser ausschließlich für Bürgergeldempfänger aus dem Boden gestampft werden. Die GZ hat beim Landkreis als zuständiger Behörde nachgefragt, was es mit den Wohnberechtigungsscheinen auf sich hat.

Grundsätzlich ist es laut Landkreis-Sprecherin Marieke Düber so, dass Wohnungen in Niedersachsen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden, für eine bestimmte Zeit einer Sozialbindung unterliegen. Das bedeute, dass die Miete auf geringem Niveau gedeckelt ist und nur berechtigte Personen dort leben dürfen.

Die Einkommensgrenzen

Wer ist das? Für den ersten Neubau an der Marienburger Straße, liegt der Mietendeckel bei 5,80 Euro pro Quadratmeter. Dort gilt die Einkommensgrenze für niedrige Einkommen. Laut Landkreis sind das bei einer Person 17.000 Euro und bei zwei Personen 23.000 Euro Brutto-Jahreseinkommen, abzüglich einer Pauschale für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung. Für die 29 Wohnungen des baugleichen Nachbargebäudes, das kommendes Jahr fertig werden soll, gelten dann die Einkommensgrenzen für mittlere Einkommen. Die liegen 60 Prozent höher als bei Geringverdienern, also bei einer Person bei 27.200, bei zwei Personen bei 36.800 Euro. Der Mietdeckel liegt dort bei 7,20 Euro.

Es gibt außer der Einkommensgrenze noch weitere Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein, etwa dass sich die Person „nicht nur vorübergehend“ im Bundesgebiet aufhält. Laut Düber sind das in der Regel deutsche Staatsbürger, EU-Angehörige oder Menschen mit einem mindestens noch ein Jahr gültigen Aufenthaltstitel.

Die Wohnungsgröße

Ein Wohnberechtigungsschein dokumentiert neben dem Einhalten der Einkommensgrenzen, die Zugehörigkeit zum Personenkreis, der zusammen lebt, sowie die bewilligte Wohnungsgröße. Laut Angaben des Landkreises sind das für eine Person 50 Quadratmeter, für zwei Personen 60, für drei Personen 75 und dann zehn Quadratmeter mehr für jede weitere Person. Der Schein sei ein Jahr gültig, er müsse jedoch nach Bezug einer Wohnung nicht erneuert werden, erläutert Kreissprecherin Düber.

Der Kreis habe im Jahr 2023 insgesamt 82 Wohnberechtigungsscheine ausgestellt. Da diese in ganz Niedersachsen gültig sind und auch von anderen Behörden ausgestellt werden können, sei es nicht möglich zu beziffern, wie viele Personen im Landkreis insgesamt einen solchen Schein besitzen.

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