Wie funktioniert die Kurzzeitpflege in den Ferien?
Besonders in den Sommerferien suchen viele Familien Möglichkeiten zur Kurzzeitpflege. Foto: Skolimowska/dpa
Welche Voraussetzungen für die Kurzzeitpflege erfüllt sein müssen und wie es funktioniert, erklärt die Leiterin der Seniorenresidenz Neiletal in Lutter.
Lutter. Die Sommerferien haben begonnen und für viele steht eine Urlaubsreise vor der Tür. Wer allerdings einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause versorgt, muss auch während eines Urlaubs die Betreuung sicherstellen. Viele Pflegeheime weisen hierfür auf das Angebot der Kurzzeitpflege hin. Eine dieser Einrichtungen ist das Seniorenzentrum Neiletal in Lutter.
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„Viele Angehörige kümmern sich über Monate oder sogar Jahre mit großem Engagement um ihre Familienmitglieder. Dabei geraten die eigenen Bedürfnisse häufig in den Hintergrund“, sagt Einrichtungsleiterin Anna-Antonia Hartmann.
Maximal 28 Tage
Während einer Kurzzeitpflege werden Pflegebedürftige für einen begrenzten Zeitraum stationär betreut und versorgt – 28 Tage seien hierfür die maximale Betreuungsdauer. Das Angebot richtet sich insbesondere an Familien, die während eines Urlaubs, einer Krankheit oder aus anderen Gründen Unterstützung brauchen.
Was sind die Voraussetzungen?
Nach Beobachtung von Hartmann wissen viele Betroffene jedoch nicht, dass ihnen dafür Gelder zustehen können.
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„Unter bestimmten Voraussetzungen können Leistungen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege über die Pflegekasse beantragt werden“, teilt die Einrichtungsleiterin mit. Ein anerkannter Pflegegrad, in der Regel ab Grad 2, ist die Voraussetzung, um Gelder zu beantragen und die Kurzzeitpflege überhaupt in Anspruch nehmen zu können. Außerdem müssen Angehörige nachweisen, dass häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist. Beispielsweise wegen Urlaub, Krankheit der Pflegeperson oder wenn es dem Pflegebedürftigen akut schlechter geht.
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Gerade in den Ferienmonaten steigt die Nachfrage nach entsprechenden Plätzen an, wie Hartmann beobachtet. „Wir erleben immer wieder, dass Angehörige erst kurz vor Reisebeginn nach einer Lösung suchen. Eine rechtzeitige Planung gibt allen Beteiligten mehr Sicherheit“, sagt Hartmann.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zur Kurzzeitpflege gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit und die entsprechenden Formulare auf den Internetseiten der Pflegekassen.
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