Zu wenig Kandidaten: Gemeinde Wiedelah muss fusionieren

Kirchturm in Wiedelah. Archivfoto: Gereke
In 29 von insgesamt 30 Gemeinden der Propstei Bad Harzburg haben sich ausreichend Kandidaten für die Kirchenvorstandswahlen am 10. März gefunden. Einzige Ausnahme: Wiedelah. Wie es dort nun weitergeht und was Wahlberechtigte wissen müssen.
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Bad Harzburg/Wiedelah. Am 10. März stehen in der Landeskirche Kirchenvorstandswahlen an – und damit auch in der Propstei Bad Harzburg. Die gute Nachricht vorweg: In 29 der insgesamt 30 Gemeinden der Propstei, zu denen unter anderem auch Braunlage gehört, haben sich dafür ausreichend Kandidaten gefunden. Einzige Ausnahme ist Wiedelah. Dort wird es deshalb zu Veränderungen kommen.
Früher richtete sich die Größe der Kirchenvorstände nach der Anzahl der Mitglieder einer Gemeinde. Mittlerweile sei man da freier und könne schauen, wie viele Vorstände man tatsächlich braucht, erklärt Bad Harzburgs Propst Jens Höfel. Vier Kandidaten müssen es jedoch mindestens sein, die sich am 10. März zur Wahl stellen.
Schwierige Suche
Weil das aber in Wiedelah nicht passiert ist, wird die Gemeinde zwangsläufig ihre Eigenständigkeit verlieren. Das gleiche passiert sonst nur in Bredelem, Propstei Goslar: Dort wird die St.-Matthäus-Gemeinde voraussichtlich mit einer anderen Gemeinde fusionieren (die GZ berichtete).
Wiedelahs aktueller Kirchenvorstand soll noch bis Ende des Jahres im Amt bleiben und bekommt die Aufgabe, den Zusammenschluss mit einer anderen Gemeinde einzuleiten, erklärt Höfel. Mit wem, das steht noch nicht fest. Sicher ist nur: Das Dorf wird kirchlich künftig von einem anderen Ort aus betreut.
In allen anderen 29 Gemeinden der Propstei ist es gelungen, ausreichend Kandidaten zu finden, teils aber durchaus mit Schwierigkeiten, gibt Höfel zu. Sie wurden bereits in den Gemeindebriefen und zum Teil auch schon persönlich vorgestellt. Wer sie noch nicht gesehen hat, findet sie zum Teil auch über die Internetseiten der Gemeinden.
In einigen Orten der Propstei musste der Kirchenvorstand verkleinert werden. Die Kurstadt sei davon allerdings nicht betroffen, sagt Höfel. Dort hätten sich insgesamt 40 Personen gefunden, die sich ehrenamtlich einbringen möchten.

Wie schon bei der Kirchenvorstandswahl 2018 – hier abgebildet Propst Jens Höfel damals im Haus der Kirche – besteht auch am 10. März die Möglichkeit, klassisch an der Urne zu wählen. Gleichzeitig kann für die Kandidaten aber auch per Briefwahl und neuerdings auch online abgestimmt werden. Foto: GZ-Archiv
Und wie läuft nun das Wahlprozedere? Am 7. Februar werden Wahlbenachrichtigungen verschickt. Sie sind an alle Menschen adressiert, die am 10. Dezember der Kirche angehört und am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. In den Unterlagen finden sich laut Höfel alle nötigen Informationen; am 10. März ist klassische Stimmzettelabgabe über Urnen im Wahllokal – das sind in der Regel die Gemeindehäuser. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Briefwahl. Wann und wo diese beantragt werden kann, wird in dem Schreiben ebenfalls erklärt. Und dann besteht in diesem Jahr, wie berichtet, zum ersten Mal auch die Möglichkeit, online zu wählen. Zusammen mit den Wahlunterlagen erhalten Wahlberechtigte entsprechende Zugangsdaten. Abgegeben werden kann die Stimme auf digitalem Weg allerdings nur bis zum 3. März.
Jeder Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie es zu wählende Personen gibt. Hat eine Gemeinde beispielsweise sieben Kandidaten, können sieben Kreuze verteilt werden, allerdings keines doppelt.
Zusätzliche Plätze
Wer am 15. Februar noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, dem empfiehlt der Propst, sich sicherheitshalber im Büro seiner Heimatgemeinde zu melden und nachzufragen.
Pro Gemeinde wird eine bestimmte Anzahl an Personen gewählt. Darüber hinaus werden weitere berufen. Das können beispielsweise solche sein, die bei der Wahl nicht genügend Stimmen erhalten haben oder solche, die eine bestimmte Expertise besitzen, die sie in der Gemeinde einbringen können. Welche Personen berufen werden sollen, bestimmt der neue Kirchenvorstand gemeinsam mit dem alten.
Noch am Wahltag, 10. März, sollen die Ergebnisse feststehen, blickt Propst Höfel voraus. Die neuen Kirchenvorstände werden dann im Juni eingeführt, die alten bleiben noch bis 31. Mai im Amt.