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2500 Euro Strafe für Autofahrer

Zaun angefahren und geflüchtet – jetzt ist der Lappen weg

An der Knokewiese in Wolfshagen beschädigt ein Autofahrer einen Metallzaun und begeht Fahrerflucht. Ihm droht eine Geldstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis. Symbolfoto: Pixabay

An der Knokewiese in Wolfshagen beschädigt ein Autofahrer einen Metallzaun und begeht Fahrerflucht. Ihm droht eine Geldstrafe und der Entzug der Fahrerlaubnis. Symbolfoto: Pixabay

Das Amtsgericht in Seesen verurteilt einen 58-jährigen Autofahrer aufgrund von einer Fahrerflucht in Wolfshagen zu 2500 Euro Geldstrafe und entzieht ihm den Führerschein für ein halbes Jahr. Der Angeklagte hatte einem Strafbefehl widersprochen.

Von Corina Klengel Mittwoch, 24.08.2022, 12:00 Uhr

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Seesen/Wolfshagen. Der Einspruch gegen den Strafbefehl brachte erneut nichts, es blieb dabei. Wegen Straßenverkehrsgefährdung und Unfallflucht, begangen in Wolfshagen, muss ein 58-jähriger Mann jetzt 2.500 Euro Strafe zahlen. Auch wurde er „als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs“ eingestuft und sein Führerschein für ein halbes Jahr eingezogen. Letzteres führte hatte dazu geführt, dass der Mann sich wehrte und die Sache vor Gericht landete.

Im November vergangenen Jahres war der Angeklagte mit dem Wagen seiner Frau aus Unachtsamkeit, wie er angab, von dem schmalen Weg in der Knokewiese in Wolfshagen abgekommen. Dann durchfuhr er einen Zaun und das mit großer Nachhaltigkeit – erwischte sechs Pfosten und fünf Zaunelemente einer teuren Metallumfriedung.

Anstatt für sein Vergehen geradezustehen, floh er vom Unfallort. Dumm nur, dass sich bei dem Aufprall das Kennzeichen löste und wie eine Visitenkarte am Tatort zurückblieb. Da hatte es die herbeigerufene Polizei nicht allzu schwer.

Höhe des Unfallschadens

Als sie den 58-Jährigen zu Hause besuchte, war der Pkw passend zum niedergemähten Zaun beschädigt und der Fahrer betrunken. Laut Aussage des Angeklagten habe sich aber um einen Nachtrunk gehandelt. Während er sich vor der Polizei mit einem Geständnis zierte, stellte der 58-Jährige in der Gerichtsverhandlung nicht mehr in Abrede, dass er es war, der den Zaun zerstörte. Zweifel meldete sein Rechtsanwalt bezüglich der Schadenshöhe an. Der Grund dafür ist, dass bei Unfallflucht die Höhe des Schadens darüber entscheidet, ob der Führerschein entzogen wird. Dieser Schaden muss laut Strafgesetzbuch „bedeutend“ sein, was ab 1.300 Euro gegeben sei, erklärte Richter Christian Bendel. Im vorliegenden Fall wurde das Stück Zaun für 2.320 Euro repariert. Zuviel – befand der Verteidiger und bezog sich auf die ursprüngliche Schätzung der Polizisten, die bei 1.000 Euro lag. Christian Bendel erklärte, Polizisten seien keine Fachleute für Metallzäune. Ihm erscheine die vorgelegte Rechnung glaubhaft.

Der Rechtsbeistand rechnete noch die Mehrwertsteuer ab, landete bei 1.900 Euro und bezog sich auf eine Entscheidung des OLG Hamm, die bezüglich der Schadenshöhe etwas toleranter ausgefallen war. Doch auch diese Bemühungen vermochten den Richter nicht umzustimmen.

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